Kanadisches Gericht entschied Wer andere bewusst falsch anspricht, macht sich strafbar
Das Menschenrechts-Tribunal im kanadischen British Columbia entschied: Jemanden bewusst mit den falschen Pronomen anzusprechen, verstößt gegen die Menschenrechte.
Der entscheidende Fall
Jessie Nelson (32) identifiziert sich als nicht-binäre, genderfluide, trans* Person und möchte mit they/them angesprochen werden. Tribunal-Mitglied Devyn Cousineau erklärte: Manager Brian Gobelle sprach Nelson ständig mit sie/ihr und mit verniedlichenden weiblichen Rufnamen wie „Sweetheart“, „Honey“ und „Pinky“ an. Obwohl Nelson Gobelle darum bat, das zu unterlassen, habe dieser sich geweigert. Ein zweites Gespräch zwischen den beiden entwickelte sich schnell zum Streit. Vier Tage später kam die Kündigung durch Restaurantbetreiber Ryan Kingsberry: Nelson habe „zu schnell zu viel“ verlangt und sei zu „militant“ gewesen.
Gericht verordnet Strafzahlung und Weiterbildung
Nelson fühlte sich zurecht diskriminiert und meldete den Vorfall beim Menschenrechts-Tribunal. Dieses entschied: Das Management muss Nelson 30.000 Dollar zahlen und eine „Pronomen-Richtline“ entwerfen. Alle Mitarbeiter:innen müssen außerdem eine Weiterbildung zum Thema Vielseitigkeit, Gleichstellung und Inklusion erhalten. Für Nelson war die Diskriminierung „ein Stück Trauma in einer langen Reihe von Traumata“. Dieser Job war der erste, in dem xier sich sicher genug fühlte, um sich zu outen. „Wir verdienen es, zu leben, und glücklich zu sein, und dafür respektiert zu werden, wer wir sind.“ Denn anderen etwas vorzuspielen, sei einfach niederschmetternd.