Nach unfreiwilligem Outing Japanische Firma entschädigt ehemaligen Mitarbeiter
Das Verständnis für sexuelle Minderheiten ist in Japan sehr gering. Da es außerdem kaum Gesetze zum Schutz der LGBTI*-Community gibt, sind unfreiwillige Outings am Arbeitsplatz noch immer ein Problem. In einem Fall entschied sich nun allerdings eine Firma aus Tokyo dazu, einen ehemaligen Mitarbeiter wegen der psychischen Belastung durch ein solches unfreiwilliges Outing zu entschädigen. Ähnliche Vorfälle möchte das Unternehmen laut Sumikai in Zukunft verhindern.
Mit seinem Arbeitsantritt hatte der junge Mann der Firma seine sexuelle Orientierung offengelegt. Dabei bat er jedoch darum, die Information nicht weiterzugeben. Irgendwann jedoch begann eine Kollegin, ihn zu meiden und verließ die Firma – wie der Mann bei einer Trinkparty erfuhr, hatte der Vorgesetzte ihr das Geheimnis verraten. Dieser dachte wohl, es sei in Ordnung, wenn er es nur einer einzigen Person erzähle. Der junge Mann entwickelte daraufhin eine psychische Erkrankung und kündigte.
Schon lange fordern japanische LGBTI*-Aktivist*innen ein umfassendes, landesweites Schutzgesetz. Auch die Petition Equality Act Japan bemüht sich darum.