Härtere Regeln nach Anschlag Messergewalt und Bewährungstrafen im Fokus
Die Bundesregierung will nach dem islamistischen Anschlag beim Berliner Christopher Street Day die Sicherheitsvorschriften verschärfen. Das Bundeskabinett will heute über einen Zehn-Punkte-Plan beraten, mit dem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) unter anderem strengere strafrechtliche Regelungen und zusätzliche Befugnisse für Ermittlungsbehörden vorsehen.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Bundesregierung will mit einem Zehn-Punkte-Plan Konsequenzen aus dem islamistischen Anschlag beim Berliner Christopher Street Day ziehen.
- Vorgesehen ist unter anderem eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern oder anderen gefährlichen Werkzeugen.
- Bei Bewährungsentscheidungen soll künftig ausdrücklich auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden.
- Für Entscheidungen im Jugendstrafrecht soll eine Begründung erforderlich sein, wenn das Gericht Jugendstrafrecht auf Heranwachsende anwendet.
- Hintergrund der geplanten Änderungen ist der Anschlag des IS-Anhängers Abdul Ballout beim Berliner CSD.
- Ballout war bereits vor dem Anschlag wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden und befand sich dennoch auf freiem Fuß.
Sicherheitsinteresse der Bevölkerung
Nach Angaben aus Regierungskreisen gehört zu den geplanten Änderungen eine neue Mindeststrafe für besonders gefährliche Körperverletzungen. Wer einen Menschen mit einem Messer oder einem anderen gefährlichen Werkzeug angreift und ihn dadurch in Lebensgefahr bringt oder schwere gesundheitliche Schäden riskiert, soll künftig mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen müssen. Messer und Fahrzeuge waren in den vergangenen Jahren wiederholt bei islamistischen Anschlägen als Tatmittel eingesetzt worden.
Auch bei der Frage, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, soll sich etwas ändern. Ab einer verhängten Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten soll neben der Verteidigung der Rechtsordnung ausdrücklich das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden. Auf diese Änderung haben sich Dobrindt und Hubig verständigt. Ziel ist damit eine Ergänzung der bisherigen Kriterien, die Gerichte bei Entscheidungen über eine Strafaussetzung zur Bewährung heranziehen. Eine weitere Änderung betrifft das Jugendstrafrecht. Wendet ein Gericht bei einem Heranwachsenden das Jugendstrafrecht an, soll künftig ausdrücklich begründet werden müssen, warum diese Regelung zur Anwendung kommt.
CSD-Anschlag mit Todesopfer
Der Vorstoß der Bundesregierung steht im Zusammenhang mit dem Fall des Berliner CSD-Attentäters Abdul Ballout. Der 21-jährige Islamist war am 25. Juli beim Christopher Street Day im Berliner Tiergarten mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren. Dabei wurde eine Frau getötet, mindestens 30 weitere Menschen wurden verletzt, teilweise schwer. Nach der Tat gelang Ballout zunächst die Flucht. Einen Tag später wurde er von Polizisten in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Ballout war den Sicherheitsbehörden bereits vor dem Anschlag als radikaler Islamist bekannt. Seine Vorgeschichte spielt bei den nun geplanten Änderungen eine wichtige Rolle.
Verurteilung vor dem Anschlag
Das Amtsgericht Tiergarten hatte Ballout im Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Grundlage war unter anderem der Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Ballout war demnach in den Libanon gereist, um von dort nach Syrien weiterzureisen und sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Zudem wurde gegen ihn wegen der Verbreitung von IS-Propaganda und damit verbundener Verstöße gegen das Vereinsgesetz verhandelt.
Das Gericht entschied sich für eine sogenannte Vorbewährung. Damit wurde zunächst für sechs Monate offengelassen, ob die Jugendstrafe tatsächlich vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird. Während dieses Zeitraums sollte Ballout unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Der Fall wirft damit auch die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen bei vorbestraften und als gefährlich eingestuften Personen eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Genau hier setzt die geplante Neuregelung der Bundesregierung an.
Verkehrsdaten sichern
Der Zehn-Punkte-Plan enthält darüber hinaus eine Änderung bei der Sicherung von Telekommunikationsdaten. Künftig sollen nicht mehr nur Bundespolizei und Bundeskriminalamt entsprechende Maßnahmen anordnen können. Auch die Ermittlungsbehörden der Länder sollen Telekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten verpflichten dürfen. Bei solchen Daten geht es nicht um die Inhalte von Gesprächen oder Nachrichten. Erfasst werden vielmehr Informationen darüber, wer zu welchem Zeitpunkt und von welchem Ort aus mit wem kommuniziert hat.
Die geplante Befugnis soll allerdings an Voraussetzungen geknüpft werden. Eine entsprechende Sicherungsanordnung soll nur möglich sein, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine bereits begangene Straftat bestehen oder eine bestehende Gefahrenlage vorliegt. Voraussetzung für die Anwendung durch die Länder ist zudem eine entsprechende Befugnis im jeweiligen Landespolizeigesetz. Mit dem Zehn-Punkte-Plan will die Bundesregierung damit sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch die Möglichkeiten der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden ausweiten.