Prozess in der Schweiz Nach homophoben Hass-Taten Forderung nach Haftstrafen
Sechs Mitglieder einer rechtsextremen Gruppierung stehen derzeit in Zürich vor Gericht. Sie müssen sich für Aktionen verantworten, die im Jahr 2022 für Aufsehen gesorgt hatten. Nach den Vorwürfen hatten die Mitglieder der Gruppierung einen Pride-Gottesdienst massiv gestört. Zudem kam es zu einer Störung einer Drag Story Time im Züricher Tanzhaus, bei der zahlreiche Kinder anwesend waren.
Das Wichtigste im Überblick
- In Zürich müssen sich sechs Mitglieder einer rechtsextremen Gruppierung vor dem Bezirksgericht verantworten.
- Hintergrund sind Aktionen der Beschuldigten im Jahr 2022, darunter die massive Störung eines Pride-Gottesdienstes und einer Drag Story Time.
- Ihnen werden unter anderem Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diskriminierung, Nötigung und Aufruf zu Hass vorgeworfen.
- Unter den sechs Beschuldigten sind fünf Schweizer und ein Deutscher.
- Die Beschuldigten äußerten sich vor Gericht weder zu ihrer Person noch zu den Tatvorwürfen.
- Die Verteidigung fordert für einen der Hauptangeklagten einen vollständigen Freispruch.
- Die Staatsanwaltschaft verlangt für die beiden Hauptangeklagten indes eine Haftstrafe von anderthalb Jahren, von denen sechs Monate zwingend verbüßt werden sollen. Für die übrigen Beschuldigten beantragte die Anklage Geldstrafen.
- Rund 200 Menschen protestierten vor dem Gericht gegen Rechtsextremismus, Rassismus und LGBTIQ+-Feindlichkeit.
Sechs Beschuldigte schweigen
Bei den Angeklagten handelt es sich um fünf Schweizer und einen Deutschen. Vorgeworfen werden ihnen unter anderem Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diskriminierung, Nötigung und Aufruf zu Hass. Vor Gericht machten die Beschuldigten weder Angaben zu ihrer Person noch äußerten sie sich bisher zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen. Die Verteidigung bewertete die zur Anklage gebrachten Aktionen hingegen als gewaltfrei. Für einen der Hauptangeklagten verlangte sie deswegen sogar einen vollumfänglichen Freispruch. Für den zweiten Hauptangeklagten beantragte sie eine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs sowie wegen des Verbreitens von Gesprächen, die nicht öffentlich waren.
Staatsanwaltschaft verlangt Haftstrafen
Die Staatsanwaltschaft bewertete das Verhalten der Beschuldigten indes deutlich anders. Für die beiden Hauptangeklagten forderte sie jeweils eine Haftstrafe von anderthalb Jahren. Davon sollen sie ein halbes Jahr zwingend absitzen ohne die Möglichkeit einer Bewährung. Für die weiteren Beschuldigten beantragte die Anklage zudem Geldstrafen. Dabei stellte die Staatsanwaltschaft ausdrücklich klar, dass nicht die rechtsextreme Gesinnung der Beschuldigten oder ihre politischen Positionen selbst Gegenstand der Anklage seien. Entscheidend seien vielmehr die ihnen vorgeworfenen konkreten Handlungen. Die Staatsanwaltschaft betonte: „So sei die Meinung frei, doch sie dürfe nicht mit der Faust durchgesetzt werden.“
Währenddessen demonstrierten rund 200 Menschen haben vor dem Bezirksgericht in Zürich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Feindlichkeit gegenüber LGBTIQ+-Menschen. Unter den Demonstranten waren auch Mitglieder der LGBTIQ+-Community. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot im Einsatz, zu Ausschreitungen ist es nach bisherigen Informationen nicht gekommen.