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30-Jähriger vor Gericht Düsseldorf: Zwangsprostitution schwuler Jugendlicher

Von mr - 31.08.2026 - 15:30 Uhr
Zwangsprostitution schwuler Jugendlicher
Foto: © iStock / arturbo
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Ein 30 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Roth muss sich ab dem 6. Oktober 2026 gemeinsam mit seinem 24-jährigen Partner vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten, weil sie laut Anklage schwule Minderjährige zu sexuellen Handlungen mit deutlich älteren Männern gezwungen haben sollen. Beide werden des Menschenhandels, der Zwangsprostitution und des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf gezielte Anwerbung vulnerabler Jugendlicher und die Herausforderungen, solche Netzwerke aufzudecken.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein 30-Jähriger und ein 24-Jähriger stehen ab Oktober 2026 in Düsseldorf wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution vor Gericht.
  • Die Angeklagten sollen schwule Jugendliche mit Drogen und Versprechen eines luxuriösen Lebens zu Sexpartys gelockt haben.
  • Die mutmaßlichen Taten fanden zwischen 2021 und 2022 in einem Düsseldorfer Penthouse statt.
  • Der Hauptbeschuldigte wurde nach einem europäischen Haftbefehl am 26. August festgenommen.
  • Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat bereits im April 2025 Anklage erhoben.

 

Anklage zu Menschenhandel und sexuellem Missbrauch

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft den Angeklagten vor, gezielt nach „Twinks“ gesucht zu haben, das heißt nach jung aussehenden, blonden, zierlichen schwulen Jungen. Nach Angaben der Nürnberger Nachrichten wurden diese Jugendlichen mit Versprechungen über Luxus, vermeintliche Liebe und Drogen an Partys geführt, wo sie schließlich älteren Männern zugeführt wurden. Dies geschah mutmaßlich in einem Penthouse in Düsseldorf über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren. Um die Widerstände der Jugendlichen zu brechen, sollen Betäubungsmittel eingesetzt worden sein.

 

Aufklärung erschwert durch digitale Spuren und Zeugenschaft

Die Ermittlungen dauerten, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, besonders lange, da zahlreiche sichergestellte Mobiltelefone ausgewertet und eine hohe Zahl von Zeuginnen und Zeugen vernommen werden mussten. Erst nach Abschluss dieser Auswertungen wurde der Hauptangeklagte, der bis dahin auf freiem Fuß war, am 26. August durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in Baden Württemberg festgenommen. Grundlage war ein seit Juni bestehender europäischer Haftbefehl.

 

Verfahren vor spezialisierter Jugendschutzkammer

Das Verfahren wird vor der für Straftaten an Kindern und Jugendlichen zuständigen Jugendschutzkammer am Landgericht Düsseldorf geführt. Für das Hauptverfahren sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Während der 30-Jährige nach dem allgemeinen Strafrecht angeklagt ist, könnte sein jüngerer Mitangeklagter nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Ein überraschender Aspekt ist, dass mit Erreichen der Volljährigkeit die jungen Männer offenbar über die Plattform OnlyFans vermarktet wurden. Die Frage, inwieweit digitale Plattformen gezielte Ausbeutung begünstigen, bleibt damit auch für künftige Verfahren relevant.

Der nächste konkrete Schritt ist die Eröffnung des Verfahrens im Oktober 2026 am Landgericht Düsseldorf. Die Ergebnisse könnten Auswirkungen auf künftige Ermittlungen im Bereich Menschenhandel von Jugendlichen mit digitalen Mitteln haben.

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