CSD-Anschlag in Berlin Ermittler suchen weiter nach möglichen Mitwissern
Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Abdul Ballout, den mutmaßlichen Täter des Anschlags auf den Berliner Christopher Street Day (CSD), formal beendet. Das bestätigte jetzt eine Sprecherin der Behörde. Die Ermittlungen zu der Frage, ob weitere Personen von der geplanten Tat wussten oder daran beteiligt waren, dauern indes weiterhin an.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen den mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul Ballout formal eingestellt.
- Hintergrund ist, dass gegen einen Verstorbenen in Deutschland nicht weiter ermittelt werden kann.
- Die Ermittlungen zu möglichen Mitwissern oder Mittätern laufen weiter.
- Bei dem Anschlag Ende Juli im Berliner Tiergarten wurde eine 65 Jahre alte Frau aus Polen getötet, 31 weitere Menschen wurden verletzt.
- Ballout war den Behörden als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt und als Gefährder eingestuft.
- Nach der Tat wurde der Verdächtige bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage erschossen.
- Opfervertreter warnen davor, dass psychische Folgen teilweise erst Monate oder Jahre nach einem Anschlag auftreten können.
- Der Bundesopferbeauftragte Roland Weber und der Weiße Ring sehen bei der praktischen Umsetzung der Hilfen weiterhin Probleme.
- Weil Ballout tot ist, werden seine Motive und die Auswahl seiner Opfer möglicherweise dauerhaft ungeklärt bleiben.
Ermittlungen nach Anschlag
Die Einstellung des Verfahrens gegen Ballout ist vor allem eine rechtliche Konsequenz seines Todes. Gegen Verstorbene kann in Deutschland nicht weiter strafrechtlich ermittelt werden. Nach der Tat hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Der Verdacht richtete sich nach Angaben der Behörde auf Mord und versuchten Mord gegen Ballout sowie mögliche Mittäter. Hinweise auf weitere Beteiligte fanden die Ermittler am Tatfahrzeug zunächst nicht. Dort seien bislang keine „tatrelevanten Spuren“ anderer Personen festgestellt worden. Ballout war den Behörden bereits als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt und als Gefährder eingestuft worden. Erst im vergangenen Mai hatte er vor Gericht gestanden. Unter anderem war er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Aufgrund einer Gerichtsentscheidung befand er sich jedoch auf freiem Fuß.
Der Anschlag führte zu einer politischen Debatte über den Umgang mit Gefährdern und über mögliche Verschärfungen der gesetzlichen Regelungen. Nach bisherigen Erkenntnissen soll Ballout am 25. Juli im Berliner Tiergarten in der Nähe des Brandenburger Tores mit einem weißen Lieferwagen in eine Menschenmenge gefahren sein. Danach soll er ausgestiegen sein und mit einem großen Messer wahllos auf Menschen eingestochen haben. Getötet wurde eine 65 Jahre alte Frau aus Polen. Ihre Tochter sowie 30 weitere Menschen wurden verletzt, teilweise schwer. In der Berliner Charité mussten unter anderem Knochenbrüche und schwerste Schnittverletzungen behandelt werden. Im Anschluss wurden zahlreiche Einzelheiten über Ballout bekannt, darunter Informationen zu seiner Verbindung zum Islamismus, seinen Vorstrafen und seiner Familie. Am Tag nach dem Anschlag wurde er auf der Flucht bei einem Versuch, ihn festzunehmen, von Polizisten erschossen.
Betroffene schweigen bisher
Während über den mutmaßlichen Täter zahlreiche Informationen öffentlich wurden, ist über die Menschen, die er angegriffen haben soll, bislang deutlich weniger bekannt. Auch darüber, wie es den Verletzten heute geht und welche langfristigen Folgen sie möglicherweise bewältigen müssen, gibt es kaum öffentliche Angaben. Die Opfer selbst könnten sich jederzeit an die Medien wenden, wenn sie ihre Erfahrungen öffentlich machen wollten, sagt Roland Weber, Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern von Terrorismus und extremistischen Gewalttaten, gegenüber der Deutschen Welle.
Wie schwer die unmittelbaren körperlichen Folgen des Anschlags sind, hat Weber bei Besuchen im Krankenhaus erlebt. Einige Verletzte seien inzwischen wieder zu Hause, andere müssten weiter medizinisch oder therapeutisch behandelt werden. „Was ich dort gesehen habe, empfand ich als schlimm. Man kann nur das Beste hoffen. Aber dank der modernen Medizin – die Ärzte sind optimistisch – ist und bleibt die Hoffnung, dass alle soweit wieder gesunden. Das bleibt aber bei einigen abzuwarten. Man wird sehen. Einige der Verletzten sind aus den Krankenhäusern schon wieder entlassen. Sie befinden sich nun in ambulanter Behandlung. Manche werden Therapien antreten.“ Neben der medizinischen Versorgung stellt sich die Frage, wie die Betroffenen bei der Bewältigung der langfristigen Folgen unterstützt werden. Der Bundesopferbeauftragte und der „Weiße Ring“ vermitteln nach eigenen Angaben unter anderem Traumatherapien, finanzielle Soforthilfen sowie Beratungsangebote für eine langfristige Versorgung und mögliche Opfer-Renten.
Psychische Folgen noch offen
Als Opfer eines Anschlags gelten nach Einschätzung der Opferorganisation „Organisation für Opfer von Terrorismus“ (VOT) nicht ausschließlich Menschen, die körperlich verletzt wurden. Auch Augenzeugen, die sich zum Tatzeitpunkt in einem Umkreis von mehreren hundert Metern befanden, können demnach betroffen sein. Julia Kühne, Sprecherin des Vereins: „Es gibt Personen, die auch teilweise erst Jahre später noch Probleme bekommen, die plötzlich anfangen Schlafstörungen zu entwickeln. Die Albträume bekommen, plötzlich Panikattacken oder eine Sozialphobie. Das kann teilweise Jahre später auch erst auftreten, weil man bis dahin entweder unter Schock stand oder sich eben wieder im Alltag befunden hat und dadurch einfach das Erlebte ein Stück weit verdrängen konnte."
Nach Einschätzung Kühnes kann zudem die Berichterstattung über einen neuen Anschlag bei Menschen, die frühere Terroranschläge überlebt haben, alte traumatische Erfahrungen wieder auslösen. Auch sie könnten dann erneut Unterstützung benötigen. Kühne kennt diese Erfahrung aus eigener Biografie. Sie überlebte den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016. Damals wurden 13 Menschen getötet und mehr als 70 verletzt.
In den vergangenen zehn Jahren wurden in Deutschland 13 Terroranschläge mit islamistischen oder politisch extremistischen Motiven registriert. Dabei kamen 39 Menschen ums Leben, 475 wurden verletzt. Für viele Opfer ist neben der medizinischen und finanziellen Unterstützung eine weitere Frage von großer Bedeutung: Warum hat der Täter gehandelt – und weshalb traf es gerade sie? Weber zufolge gehört die Suche nach einer Erklärung für viele Betroffene zur Verarbeitung des Erlebten. Im Fall des CSD-Anschlags kann Ballout die Tat nicht mehr vor einem Gericht erklären. Damit könnte auch die Frage nach seinem konkreten Motiv dauerhaft unbeantwortet bleiben. Gegen Tote wird in Deutschland nicht weiter ermittelt. Es wird nie von einem Gericht festgestellt werden, dass Ballout seine Opfer aus diesen oder jenen Gründen ausgesucht hat. „Und somit blieben Fragen offen. Der Wunsch nach Aufklärung ist grundsätzlich mehrheitlich da, aber kann nicht immer erfüllt werden“, so Weber.