Streit um Altenarbeit Schwuler Verein Mann-O-Meter wehrt sich gegen Förderstopp
Der Verein Mann-O-Meter, Berlins schwuler Checkpoint, geht juristisch gegen die Einstellung der Förderung seiner Altenarbeit vor. Der Verein hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den Ablehnungsbescheid der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung eingereicht. Gleichzeitig stellte er einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Das Wichtigste im Überblick
- Mann-O-Meter hat beim Verwaltungsgericht Berlin gegen den Förderstopp für die Altenarbeit 2026 Klage eingereicht.
- Zugleich beantragte der Verein einstweiligen Rechtsschutz.
- Das Angebot richtet sich an ältere schwule und bisexuelle Männer und umfasst Begegnung, Beratung und Unterstützung.
- Nach Angaben des Vereins war aufgrund von Gesprächen mit der Senatsverwaltung von einer weiteren Finanzierung oder einer gleichwertigen Lösung ausgegangen worden.
- Mann-O-Meter hofft trotz des Rechtsstreits weiterhin auf eine politische Einigung mit dem Land Berlin.
Angebot für Senioren
Mann-O-Meter bietet nach eigenen Angaben seit vielen Jahren Begegnungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für ältere schwule und bisexuelle Männer an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, die von Einsamkeit, sozialer Isolation und den Folgen jahrzehntelanger Diskriminierung betroffen sind. Die Entscheidung über die weitere Finanzierung sei für den Verein überraschend gekommen, heißt es in der Mitteilung. Aufgrund mehrerer Gespräche mit der politischen Leitung der zuständigen Senatsverwaltung sei man davon ausgegangen, dass die Finanzierung der Altenarbeit oder zumindest eine gleichwertige finanzielle Lösung gesichert werde. Im Vertrauen darauf seien bestehende Verpflichtungen fortgeführt worden. Den Ablehnungsbescheid erhielt der Verein nach eigenen Angaben erst im Mai 2026.
„Wir hätten uns eine gerichtliche Auseinandersetzung ausdrücklich erspart. Unser Ziel war und ist eine verlässliche Lösung für die Menschen, die unsere Altenarbeit nutzen. Nachdem die Finanzierung trotz anderer Signale letztlich vollständig abgelehnt wurde, sehen wir uns jedoch verpflichtet, die Interessen des Vereins auch rechtlich zu wahren“, erklärt Marius Niespor, Vorstand von Mann-O-Meter.
Frage der Kommunikation
Mit der Klage wolle der Verein nach eigenen Angaben nicht grundsätzlich die politischen Schwerpunktsetzungen des Landes Berlin infrage stellen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehe vielmehr die Frage, ob Mann-O-Meter aufgrund der Kommunikation der Senatsverwaltung darauf habe vertrauen dürfen, dass die Finanzierung fortgeführt oder abgesichert werde. Zudem gehe es darum, ob dem Verein dadurch ein finanzieller Schaden entstanden sei.
Unabhängig vom Gerichtsverfahren hält Mann-O-Meter an seiner Einschätzung fest, dass die Altenarbeit einen unverzichtbaren Bestandteil der Berliner Unterstützungsangebote für ältere schwule und bisexuelle Männer darstellt. Gerade für Menschen, die aufgrund ihrer Lebensgeschichte mit Einsamkeit, sozialer Isolation oder den Folgen von Diskriminierung konfrontiert seien, seien entsprechende Angebote von Bedeutung. Der Verein setzt deshalb nach eigenen Angaben weiterhin auf eine politische Lösung. Er hoffe auf einen konstruktiven Dialog mit dem Land Berlin und darauf, die Finanzierung der Altenarbeit auf verlässliche Weise sicherzustellen.