Keine Anklage von Nina Queer Streit unter Dragqueens endet ohne Gerichtsurteil
Ein Berliner Gericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Dragqueen Margot Schlönzke, bürgerlich Matthias Schwanau, gegen ihre Kollegin Nina Queer, bürgerlich Daniel Wegscheider, in vollem Umfang zurückgewiesen. Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Figur aus Wegscheiders neuem Musical „Nightmare on Fuggerstreet“, in der sich Schlönzke nach eigenen Angaben wiedererkennt.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein Berliner Gericht hat den Eilantrag von Dragqueen Margot Schlönzke gegen Nina Queer vollständig zurückgewiesen.
- Schlönzke sah sich durch eine Figur in dem Musical „Nightmare on Fuggerstreet“ in ihrem Ruf verletzt.
- Nina Queer wertete die Entscheidung als Erfolg für die Kunstfreiheit und für Betroffene sexuellen Missbrauchs.
- Die beiden Künstler kennen sich seit Jahren und waren bereits zuvor öffentlich aneinandergeraten.
Musical-Figur löste Rechtsstreit aus
Schwanau hatte geltend gemacht, die Figur Margit Honecker-Hitler erinnere an die eigene Bühnenpersönlichkeit und beschädige dadurch den Ruf als Dragqueen. Dieser Einschätzung folgte das Gericht jedoch nicht. „Es ist ein Sieg für die Kunstfreiheit, aber auch ein Sieg für alle Opfer sexuellen Missbrauchs, denen dieses Musical eine Stimme gibt“, sagte Nina Queer nach der Urteilsverkündung. Nina Queer ist in der Berliner Szene unter anderem durch eigene Partys, DJ-Auftritte und ihre Tätigkeit als Moderatorin bei Radio Energy bekannt. Über mehrere Monate arbeitete sie an dem Musical „Nightmare on Fuggerstreet“, das für ein erwachsenes Publikum konzipiert ist.
Die Handlung spielt in einem dystopischen Berlin des Jahres 2036, das von einer skrupellosen Führungsschicht beherrscht wird. Das Musical wurde bislang zwar nicht auf die Bühne gebracht, der Soundtrack ist jedoch bereits auf den gängigen Streaming-Plattformen verfügbar. Auf diesem Soundtrack taucht die Figur Margit Honecker-Hitler auf, die innerhalb der Geschichte als besonders finstere Persönlichkeit beschrieben wird. Schlönzke befürchtete, Hörerinnen und Hörer könnten ohne nähere Einordnung Parallelen zu ihrer eigenen Kunstfigur ziehen.
Öffentliche Auseinandersetzungen
Die beiden Dragqueens kennen sich seit Jahren, stehen nach eigenen Angaben jedoch nicht in einem freundschaftlichen Verhältnis. Bereits im vergangenen Jahr hatte Nina Queer öffentlich behauptet, Margot Schlönzke habe die gemeinsame Kollegin Jurassica Parka hintergangen, indem sie interne Informationen zu laufenden Ermittlungen weitergegeben habe. Einen Beleg für diese Behauptung gab es allerdings nicht. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im Mai dieses Jahres Anklage gegen Jurassica Parka wegen des Besitzes mutmaßlicher kinder- und jugendpornografischer Inhalte erhoben.