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Darknet-Handel vor Gericht
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Darknet-Handel vor Gericht Millionengeschäft mit Drogen, BKA stellt Drahtzieher

ms - 03.08.2026 - 11:00 Uhr
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Mehr als ein Jahr nach der internationalen Zerschlagung des Darknet-Marktplatzes „Archetyp Market“ hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main jetzt Anklage gegen den mutmaßlichen Gründer und Betreiber erhoben, wie das Bundeskriminalamts (BKA) mitteilte. Dem 31-jährigen Deutschen wird vorgeworfen, über Jahre eine der weltweit größten Plattformen für den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben und dabei Millionen verdient zu haben. Über die Plattform wurden auch Drogen gehandelt, die in der schwulen Chemsex-Szene weit verbreitet sind.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gegen den mutmaßlichen Betreiber des Darknet-Marktplatzes „Archetyp Market“ ist Anklage erhoben worden.
  • Die Plattform galt bis zu ihrer Abschaltung 2025 als weltweit größter Handelsplatz für illegale Drogen.
  • Über den Marktplatz wurden unter anderem Crystal Meth, Kokain, Heroin, Fentanyl, Crack sowie neue psychoaktive Stoffe verkauft.
  • Mehrere der gehandelten Substanzen spielen auch in der Chemsex-Szene eine Rolle.
  • Dem Beschuldigten werden Einnahmen von rund 20 Millionen Euro vorgeworfen.

Millionen Geschäfte im Darknet

Nach Angaben der Ermittler war „Archetyp Market“ zum Zeitpunkt seiner Abschaltung im Juni 2025 der weltweit größte Darknet-Marktplatz für Betäubungsmittel, Cannabisprodukte, neue psychoaktive Stoffe (NPS) und Arzneimittel. Allein zwischen November 2022 und der Abschaltung wurden demnach rund 2,3 Millionen Bestellungen mit einem Umsatz von etwa 330 Millionen Euro abgewickelt. Nach Angaben des BKA wechselten dabei unter anderem rund 6,9 Tonnen Drogen, 3,2 Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs sowie 326 Liter flüssiger Betäubungsmittel den Besitzer. 

Gehandelt wurden unter anderem Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack, daneben Cannabisprodukte, Arzneimittel, Dopingmittel und neue psychoaktive Stoffe. Zum Zeitpunkt der Abschaltung verfügte die Plattform über mehr als 600.000 Kundenkonten, rund 17.000 Verkaufsangebote und mehr als 3.000 professionelle Händler. Zeitweise waren bis zu neun Moderatoren für den Betrieb des Marktplatzes tätig.

Chemsex-Drogen waren erhältlich

Nach Einschätzung von Suchtexperten spielen einige der über „Archetyp Market“ gehandelten Substanzen auch in der Chemsex-Szene eine wichtige Rolle. Als Chemsex wird der gezielte Konsum psychoaktiver Substanzen vor oder während sexueller Kontakte bezeichnet. Das Phänomen wird insbesondere mit schwulen und bisexuellen Männer in Verbindung gebracht, kommt jedoch grundsätzlich auch in anderen Gruppen vor. Zu den am häufigsten verwendeten Chemsex-Drogen zählen Crystal Meth (Methamphetamin) sowie neue psychoaktive Stoffe (NPS). International werden außerdem häufig GHB/GBL („Liquid Ecstasy“) und Mephedron genannt. Der Konsum dieser Substanzen kann mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden sein, darunter Überdosierungen, Abhängigkeit, Herz-Kreislauf-Probleme, psychische Krisen sowie ein erhöhtes Risiko für sexuell übertragbare Infektionen.

31-Jähriger Deutscher leitete Geschäft

Nach Überzeugung der Ermittler bestimmte der Beschuldigte die Ausrichtung des Marktplatzes und stellte die technische Infrastruktur bereit, über die Verkäufer ihre illegalen Waren anbieten konnten. Bezahlt wurde ausschließlich mit der Kryptowährung Monero. Die Abwicklung erfolgte überwiegend über ein Treuhandsystem der Plattform. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft soll der Beschuldigte rund fünf Prozent jeder Transaktion als Provision erhalten haben. 

Dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, seit Juli 2020 unerlaubt mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge sowie mit Arzneimitteln und neuen psychoaktiven Stoffen gehandelt zu haben. Ab Juni 2022 soll dies gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Beteiligten bandenmäßig erfolgt sein. Außerdem soll der Beschuldigte durch das Treuhandsystem und weitere Gebühren rund 20 Millionen Euro eingenommen haben. Für bandenmäßigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Betäubungsmittelgesetz Freiheitsstrafen von fünf bis 15 Jahren vor. Im Falle einer Verurteilung soll zudem das mutmaßlich erlangte Vermögen eingezogen werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte war von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei an seinem Wohnort in Barcelona festgenommen worden. Noch im selben Monat wurde er nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Im Zuge der Ermittlungen stellten die Behörden dem Beschuldigten zugeordnete Vermögenswerte in Form von Kryptowährungen, Bargeld und Luxusfahrzeugen im Gegenwert von knapp zehn Millionen Euro sicher. Nach Angaben der Ermittler ist der Mann bislang nicht vorbestraft. 

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