Indien vor Grundsatzfrage Streit um Verfassungsmoral und LGBTIQ+
Der Oberste Gerichtshof Indiens steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der LGBTIQ+-Rechte im Land haben könnte. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Doktrin der „Verfassungsmoral“, auf die das Gericht in mehreren bedeutenden Grundsatzurteilen zurückgegriffen hat – unter anderem bei der Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen im Jahr 2018.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Oberste Gerichtshof Indiens prüft die Zukunft der Doktrin der „Verfassungsmoral“, die ein Fundament wichtiger LGBTIQ+-Rechte-Urteile war.
- Die Verfassungsmoral ermöglichte unter anderem die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Indien.
- Die indische Regierung fordert eine Abkehr von diesem Rechtsprinzip und hält es für zu unbestimmt.
- Aktivisten warnen, eine Einschränkung könnte künftige Fortschritte bei LGBTIQ+-Rechten massiv erschweren.
Debatte über Verfassungsmoral
Indische Rechtsexperten warnen, dass eine Einschränkung oder Ablehnung dieser Doktrin den Handlungsspielraum künftiger Klagen zur Ausweitung von LGBTIQ+-Rechten deutlich begrenzen könnte. Die indische Regierung hatte das Gericht bei Anhörungen im April aufgefordert, das Konzept nicht länger als Grundlage für juristische Entscheidungen zu verwenden. Die Argumentation: Die Verfassungsmoral habe keine ausdrückliche Grundlage im Verfassungstext und sei ein von Gerichten entwickeltes, zu ungenaues Prinzip.
Über Jahre hinweg hatte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmoral genutzt, um die Verfassung als ein lebendiges Dokument zu verstehen. Die darin verankerten Werte wie Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit müssten demnach auf gesellschaftliche Veränderungen angewendet werden und dürften nicht auf die Zeit ihrer Entstehung begrenzt bleiben. Die Regierung fordert nun indes eine erneute Bewertung zweier wegweisender Entscheidungen: eines Urteils zur Abschaffung der Strafbarkeit von Ehebruch sowie des Urteils Navtej Singh Johar gegen Union of India aus dem Jahr 2018, mit dem einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen entkriminalisiert wurden.
Regierung kritisiert Homo-Ehe
Vor einem neunköpfigen Richtergremium argumentierte Generalstaatsanwalt Tushar Mehta, die Verfassungsmoral sei „vage und subjektiv“. Sie habe keine Grundlage in der Verfassung und sei lediglich durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Mehta erklärte, die Regierung stelle die Abschaffung des Paragraphen 497 des indischen Strafgesetzbuches, der Ehebruch unter Strafe stellte, nicht grundsätzlich infrage, sofern die Entscheidung mit Artikel 14 der Verfassung begründet werde. Dieser garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen Rechtsschutz. Kritisch äußerte er sich jedoch dazu, dass das Gericht zusätzlich die Verfassungsmoral herangezogen habe.
Auch beim Urteil Navtej Singh Johar habe der Oberste Gerichtshof nach Ansicht Mehtas den Begriff „Moral“ falsch eingeordnet. Das Gericht habe zwischen gesellschaftlicher Mehrheitsmoral und Verfassungsmoral unterschieden, um die Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu begründen. Zur Unterstützung seiner Argumentation verwies Mehta ausführlich auf die abweichende Meinung des ehemaligen US-Verfassungsrichters Antonin Scalia im Fall Lawrence gegen Texas aus dem Jahr 2003. Scalia hatte davor gewarnt, ausländische Rechtsentwicklungen oder gesellschaftliche Veränderungen zur Grundlage verfassungsrechtlicher Auslegung zu machen. Mit Blick auf die Entscheidung Navtej Singh Johar stellte Mehta infrage, ob das Urteil tatsächlich der Vorstellung der Gründergeneration Indiens entspreche. „Wenn diese Urteile, Navtej Johar, Joseph Shine usw., von Dr. Ambedkar oder Kanhaiyalal Munshi oder Alladi Krishnaswamy Iyer gelesen würden, weiß ich nicht, ob sie überrascht, schockiert wären oder sagen würden, dass dies genau das ist, was wir wollten. Ich glaube, sie wollten nicht, dass dies geschieht“, sagte Mehta vor dem Gericht.
Warnung vor Folgen für Minderheiten
Anish Gawande, der erste offen schwule Sprecher einer großen indischen Partei, bezeichnete die Doktrin der Verfassungsmoral als „ein unglaublich wichtiges Konzept“. Sie habe nicht nur das Urteil Navtej Singh Johar geprägt, sondern sei ein Grundprinzip der indischen Verfassungsrechtsprechung. „Sie verleiht dem Dokument ein moralisches Rückgrat auf eine Weise, die verhindert, dass Änderungen an der Verfassung eingeführt werden, die dem eigentlichen Geist widersprechen, auf dem die Verfassung aufgebaut wurde“, sagte Gawande.
„Verfassungsmoral ist ein unglaublich wichtiges Gegenmittel gegen gesellschaftliche Moral. Sie hat uns ermöglicht, Dinge wie Mitgiftpraktiken einzudämmen. Sie hat es ermöglicht, sogar rückständige religiöse Praktiken zu verbieten, die gegen die Menschenwürde verstoßen könnten. Sie war außerdem ein unglaublich wichtiger Rahmen, der den Fortschritt der LGBTIQ+-Rechte ermöglicht hat – entgegen den Argumenten verschiedener religiöser Vertreter und Führungspersönlichkeiten, die Queerness als gesellschaftlich unmoralisch darstellen.“ Gawande warnte, eine Einschränkung der Doktrin könne weitreichende Folgen haben. Betroffen seien nicht nur LGBTIQ+-Rechte, sondern auch andere marginalisierte Gruppen. Zugleich verwies er darauf, dass das Urteil zu Artikel 377 nicht ausschließlich auf der Verfassungsmoral beruhe. Auch andere Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre hätten eine wichtige Rolle gespielt.
Aktivisten fürchten Stillstand
Der LGBTIQ+-Aktivist Ankit Bhupatani geht nicht davon aus, dass eine Neubewertung der Verfassungsmoral automatisch zu einer erneuten Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen führen würde. Das Urteil Navtej Singh Johar beruhe auch auf den Grundsätzen von Gleichheit und Privatsphäre. Eine Schwächung der Doktrin könne jedoch zukünftige Fortschritte erschweren: „Der einzige praktische Weg für LGBTIQ+-Rechte in Indien führt über die Justiz. Wenn das Argument der Regierung vom Obersten Gerichtshof akzeptiert wird, bedeutet das, dass der nächste schwule Inder, der vor Gericht geht – wegen Heirat, Adoption, Erbschaft oder weil er wegen seiner Identität entlassen wurde –, es schwerer haben wird, diese Rechte bei der einzigen Institution durchzusetzen, von der wir auf ein positives Ergebnis hoffen könnten.“ Bhupatani fasste die mögliche Folge einer Einschränkung der Verfassungsmoral so zusammen: „Die Community behält den Boden und verliert die Treppe. Niemand wird kriminalisiert, aber niemand kommt weiter nach oben.“