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Grindr-Fallen vor Gericht Empörung in der Community: Gericht erkennt Homophobie nicht an

Von ms - 27.07.2026 - 09:00 Uhr
Grindr-Fallen vor Gericht
Foto: FASH Medien Archiv KI
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Nach einer Serie von Überfällen auf schwule Männer in der ostfranzösischen Stadt Sarreguemines sind jetzt sechs junge Männer zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt worden. Das Strafgericht sprach die Angeklagten wegen Gewalttaten, Diebstahls und Erpressung schuldig. Die strafverschärfende Einstufung eines homophoben Tatmotivs lehnte das Gericht jedoch ab – obwohl die Täter ihre Opfer ausschließlich über die Dating-App Grindr auswählten und mehrere Betroffene von homophoben Beleidigungen während der Übergriffe berichteten.

Das Wichtigste im Überblick

  • Sechs junge Männer sind wegen einer Serie von Überfällen auf schwule Männer verurteilt worden.
  • Die Täter hatten ihre Opfer über die Dating-App Grindr in Hinterhalte gelockt.
  • Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
  • Die strafverschärfende Einstufung eines homophoben Tatmotivs wurde nicht anerkannt.
  • Die Opfer berichten von massiver Gewalt, Erpressung und homophoben Beleidigungen.

Perfide Attacke auf Schwule

Nach den Ermittlungen wurden zwischen Juli und Ende Oktober 2025 mindestens sieben Männer nach demselben Muster in Hinterhalte gelockt. Über Grindr vereinbarten die Täter zunächst Treffen mit ihren späteren Opfern und lockten sie so mittels der bekannten Dating-Masche in einen Hinterhalt. Am vereinbarten Ort wurden diese von mehreren maskierten jungen Männern umzingelt. Unter der Drohung mit einem Messer oder einem Elektroschocker mussten die Opfer Bargeld herausgeben, ihre Mobiltelefone entsperren oder Überweisungen von mehreren Tausend Euro vornehmen. Zudem wurden sämtliche Wertgegenstände gestohlen. Anschließend schlug der Mob immer wieder brutal auf ihre Opfer ein. Vor ihrer Flucht fotografierten die Täter nach Angaben der Ermittler die Ausweisdokumente der Betroffenen sowie die Kennzeichen ihrer Fahrzeuge. Dadurch sollten die Opfer offenbar eingeschüchtert und von einer Anzeige abgehalten werden. Den Ermittlern gelang es schließlich, die Mitglieder der Gruppe zu identifizieren.

Angeklagte sprechen von „Scherz“

Die fünf Hauptangeklagten im Alter zwischen 20 und 23 Jahren räumten ihre Beteiligung während des Polizeigewahrsams ein. Zur Rechtfertigung erklärten sie, sie hätten „gegen Pädophilie kämpfen“ wollen und bestritten sowohl ein finanzielles als auch ein homophobes Motiv. Mehrere Angeklagte erklärten: „Das hat als Scherz angefangen.“ Die Aussagen überzeugten das Gericht jedoch nicht. Nach den Schilderungen der Opfer waren die Überfälle gezielt vorbereitet und von erheblicher Gewalt geprägt. Einer der Betroffenen schilderte: „Sie haben mir eine Flüssigkeit über den Kopf gegossen. Ich dachte, sie würden mich anzünden. Ich bin bis heute traumatisiert.“ Zudem berichtete er, während des Übergriffs homophob beleidigt worden zu sein. Ein weiteres Opfer erklärte, nach „drei gebrochenen Rippen“ für 30 Tage arbeitsunfähig gewesen zu sein. Für die Betroffenen steht fest, dass sie wegen ihrer sexuellen Orientierung ausgewählt wurden. „Wir sind leichte Beute“, beklagten sie.

Staatsanwalt betont „oberflächlicher Reue“

Vor Gericht äußerten mehrere Angeklagte Bedauern. „Wir hätten uns darauf nicht einlassen dürfen“, sagte einer von ihnen. Ein weiterer sprach von einer „Abwärtsspirale“. Staatsanwalt Aurélien Rubio betonte in seinem Plädoyer die Schwere der Taten und sprach von „oberflächlicher Reue“. Sämtliche Angeklagte seien bereits vorbestraft, zwei von ihnen hätten die Straftaten als Wiederholungstäter begangen. 

Der als „gewalttätigster“ Täter der Gruppe bezeichnete Angeklagte, der sich bereits seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft befand, wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, davon drei Jahre auf Bewährung. Er bleibt in Haft. Gegen die übrigen Angeklagten verhängte das Gericht Strafen zwischen 18 Monaten Freiheitsstrafe und teilweise zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafen. Bereits in der vergangenen Woche hatte ein französisches Gericht in einem ähnlichen Verfahren wegen eines über Grindr organisierten Hinterhalts im Wald von Amboise ebenfalls darauf verzichtet, bei einem 18-jährigen Angeklagten die strafverschärfende Einstufung eines homophoben Tatmotivs anzuerkennen. Die LGBTIQ+-Community in Frankreich zeigt sich über jene Urteile fassungslos und hat kein Verständnis dafür, dass offensichtlich homophob motivierte Hass-Taten nicht auch als solche anerkannt werden. 

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