Prozess geplanter CSD-Anschlag Staatsschutz als Zeuge geladen bei Verfahren um Vienna Pride
Vor dem Landesgericht St. Pölten ist jetzt der Prozess gegen zwei Brüder im Alter von 20 und 23 Jahren fortgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, einer terroristischen Vereinigung sowie einer kriminellen Organisation angehört zu haben. Nach Auffassung der Ermittler stehen die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Anschlagsplänen rund um die Vienna Pride 2023. Die beiden Angeklagten weisen sämtliche Vorwürfe zurück. Der dritte Angeklagte, ein 16-Jähriger aus St. Pölten, wurde bereits im letzten Jahr zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.
Das Wichtigste im Überblick
- Vor dem Landesgericht St. Pölten wurde der Prozess gegen zwei Brüder im Alter von 20 und 23 Jahren fortgesetzt.
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation vor.
- Beide Angeklagten bestreiten sämtliche Vorwürfe.
- Mehrere Mitarbeiter der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sagten als Zeugen aus.
- Hintergrund des Verfahrens sind Anschlagspläne im Umfeld der Vienna Pride 2023.
Prozess um geplantes CSD-Attentat
Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen. Zur Begründung wurde der Schutz der Privatsphäre der Angeklagten angeführt, da diese zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen waren. Nach Angaben des Verteidigers des Erstangeklagten, Markus Sommerauer, wurden am Donnerstag insgesamt sechs Zeugen vernommen. Unter ihnen befanden sich auch drei Mitarbeiter der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Bereits am ersten Verhandlungstag im Juli 2025 war ein damals 16 Jahre alter Mitangeklagter rechtskräftig verurteilt worden. Im Anschluss wurde das Verfahren gegen die beiden Brüder unterbrochen, um ein IT-Gutachten einzuholen und nun fortgesetzt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft beziehen sich die Ermittlungen auf die Anschlagspläne im Umfeld der Vienna Pride 2023. Laut Anklageschrift sollen die ursprünglich drei Beschuldigten in einer Telegram-Gruppe über mögliche Anschläge gesprochen haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die jungen Männer bis zu ihrer Festnahme Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ beziehungsweise der Gruppierung „Islamischer Staat – Provinz Khorasan“ (ISPK) gewesen seien. Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden standen sie über die Telegram-Gruppe „psychology1444“ mit stark radikalisierten Personen im Ausland in Kontakt.
Gewaltfantasien über Telegram-Gruppe
Den Ermittlungen zufolge wurden in den Chats neben Propagandamaterial und Spendenaufrufen auch Gewaltfantasien sowie mögliche Anschlagsszenarien thematisiert. Ein Teilnehmer aus der Ukraine soll angekündigt haben, einen Selbstmordanschlag begehen zu wollen. Den beiden Brüdern wird vorgeworfen, ihn in diesen Absichten bestärkt zu haben. Darüber hinaus sollen die Angeklagten Fotos und Videos angefertigt haben, auf denen sie mit erhobenem Zeigefinger posieren. Diese als Tauhid-Geste bezeichnete Pose gilt als Erkennungszeichen islamistischer Gruppierungen. Die Verteidigung bestreitet jedoch, dass ihre Mandanten überhaupt Mitglieder der genannten Telegram-Gruppe gewesen seien.
Nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft soll der heute 20-jährige Angeklagte zudem darüber gesprochen haben, in Tschechien ein Sturmgewehr vom Typ AK-47 sowie ein Messer zu beschaffen, um einen Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade im Juni 2023 zu verüben. Außerdem werfen ihm die Ermittler vor, seit 2022 die Ideologie des IS über Plattformen wie TikTok, Telegram und sogar über sein Playstation-Profil verbreitet und verherrlicht zu haben.
Geplanter Anschlag nach Pride publik geworden
Öffentlich bekannt wurden die mutmaßlichen Anschlagspläne erst einen Tag nach der Vienna Pride 2023. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst informierte damals im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz über vereitelte Anschlagspläne und durchgeführte Hausdurchsuchungen. Ausgelöst worden waren die Ermittlungen durch Hinweise eines ausländischen Nachrichtendienstes, der Zugriff auf Inhalte der Telegram-Kommunikation erhalten hatte. Die drei ursprünglich Beschuldigten kamen wenige Tage nach ihrer Festnahme wieder auf freien Fuß. Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden bestand zu diesem Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht, der die Verhängung der Untersuchungshaft gerechtfertigt hätte.