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Historische Klage in Botswana
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Historische Klage in Botswana Oberstes Gericht prüft Ehe für alle

ms - 13.07.2026 - 11:00 Uhr
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In Botswana könnte ein Gerichtsverfahren die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare jetzt zeitnah grundlegend verändern. Vor dem Obersten Gericht kämpfen Bonolo Selelo und Tsholofelo Kumile um die rechtliche Anerkennung ihrer Beziehung. Nach Angaben des Pride Center ist es das erste Mal, dass ein schwarzes lesbisches Paar in Afrika ein Ehegesetz anficht, um die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare zu erhalten. Inzwischen gibt es erste Anzeichen dafür, dass eine Entscheidung der Richter zeitnah bekanntgegeben werden könnte, in dieser Woche finden die Anhörungen statt. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein lesbisches Paar fordert vor Botswanas Oberstem Gericht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.
  • Nach Angaben des Pride Center ist es die erste entsprechende Klage eines schwarzen lesbischen Paares in Afrika.
  • Die Anhörungen der Klägerinnen sind für den 14. und 15. Juli angesetzt.
  • Die Regierung sowie religiöse und konservative Organisationen lehnen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ab.
  • Botswana hatte homosexuelle Handlungen bereits 2019 durch ein Gerichtsurteil legalisiert.

Lesbisches Paar kämpft vor Gericht 

Die beiden Frauen lernten sich 2022 kennen und setzen sich seit 2024 für eine Gleichstellung ein. Bislang ist Südafrika das einzige Land auf dem afrikanischen Kontinent, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare erlaubt. Dort hatte 2005 ein weißes lesbisches Paar erfolgreich gegen die Regierung geklagt. Das Verfahren vor dem Obersten Gericht in Botswana begann im März mit einer ersten Anhörung, nachdem die Klage im vergangenen Dezember eingereicht worden war. Inzwischen hatte die Gegenseite Gelegenheit, ihre Argumente vorzubringen. Zu ihr gehören die Regierung sowie vor allem religiöse und konservative Organisationen.

Am 14. und 15. Juli sollen Bonolo Selelo und Tsholofelo Kumile ihre Argumente nun vor dem sechsköpfigen Richtergremium darlegen. Nach Auffassung der Regierung besteht keine Möglichkeit, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare anzuerkennen. Ein Verbot der Ehe für alle sei zulässig und verstoße nicht gegen die Verfassung. Religiöse und konservative Organisationen argumentieren zudem, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sei nicht christlich und widerspreche der Kultur Botswanas.

Legalisierung von Homosexualität 

Das Verfahren steht zugleich für einen breiteren juristischen Kampf homosexueller Menschen auf dem afrikanischen Kontinent. In vielen Staaten werden Gerichte angerufen, um grundlegende Rechte wie die Meinungsfreiheit oder die Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen durchzusetzen. Botswana gilt dabei als vergleichsweise weit fortgeschritten. Das Land legalisierte gleichgeschlechtliche Handlungen bereits 2019 durch ein Gerichtsurteil. Eine Berufung der Regierung wurde zwei Jahre später zurückgewiesen. Erst 2026 wurde das Gesetz schließlich an die Gerichtsentscheidung angepasst und Homosexualität endgültig aus dem Strafrecht gestrichen.

Homophobie in der Gesellschaft

Trotz dieser rechtlichen Entwicklung sehen sich schwule und lesbische Menschen in Botswana weiterhin erheblichen Anfeindungen ausgesetzt. Nach einer groß angelegten Umfrage erlebten im Jahr 2018 rund 42 Prozent aller LGBTIQ+-Personen körperliche Gewalt. Im vergangenen Jahr wurde zudem ein Tötungsdelikt bekannt, das als mutmaßliches Hassverbrechen eingestuft wurde. Mit den Anhörungen am 14. und 15. Juli erreicht das Verfahren nun einen weiteren wichtigen Abschnitt. Bereits bei den Auftritten der Gegner der Ehe für alle kam es zu homophoben Demonstrationen. Während der Anhörungen der Klägerinnen könnte sich die Lage erneut zuspitzen. Wann das Oberste Gericht seine Entscheidung verkünden wird, ist derzeit offen. Nach Abschluss der Anhörungen dürfte es voraussichtlich mehrere Wochen dauern, bis das Richtergremium über das Verfahren berät und ein Urteil fällt. Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass bis zum Herbst eine Entscheidung gefallen sein könnte. Wie der Richterspruch ausfallen wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

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