Spanien verschärft Strafrecht Härtere Strafen gegen "Homo-Heilungen" beschlossen
Das spanische Parlament hat eine Verschärfung des Strafrechts beschlossen, mit der Konversionstherapien gegen LGBTIQ+-Personen künftig als Straftat verfolgt werden sollen. Der Kongress billigte jetzt die Änderungen am Strafgesetzbuch. Künftig sind Haftstrafen von bis zu zwei Jahren möglich.
Das Wichtigste im Überblick
- Spaniens Parlament beschließt eine Reform des Strafgesetzbuchs.
- Konversionstherapien sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
- Eine Einwilligung der betroffenen Person gilt nicht als Rechtfertigung.
- Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung in den Senat.
- Während Befürworter die Reform begrüßen, kommt Kritik von mehreren Parteien und der Polizei.
Zustimmung schützt nicht vor Strafbarkeit
Nach der Reform drohen Personen, die „Handlungen, Methoden, Programme, Techniken oder Verfahren der Aversion oder Konversion“ anwenden oder durchführen, um die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck eines Menschen zu verändern oder zu unterdrücken, Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren sowie eine Geldstrafe. Nach dem neuen Gesetz spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob die betroffene Person den Maßnahmen zugestimmt hat. Eine Einwilligung stellt ausdrücklich keine Rechtfertigung dar.
Der PSOE-Abgeordnete Víctor Gutiérrez sagte während der Parlamentsdebatte, bei den Praktiken handele es sich nicht um Therapien, sondern um „eine Form der Folter“. Folter bleibe Folter, auch wenn Betroffene unter dem Druck ihres sozialen Umfelds einer solchen Maßnahme zustimmten. Auch die Vereinten Nationen hatten zuvor bereits die unseriösen Umpolungsmethoden als Folter definiert.
Weitere Beratungen im Senat
Bislang waren Konversionstherapien in Spanien zwar bereits verboten, wurden jedoch lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dafür konnten Geldbußen zwischen 10.000 und 150.000 Euro verhängt werden. Mit der Aufnahme in das Strafgesetzbuch werden die Praktiken nun deutlich strenger sanktioniert. Der Gesetzentwurf wird nun dem Senat vorgelegt, wo weitere Änderungen möglich sind. Die konservative Volkspartei (PP), die sich bei der Abstimmung enthalten hatte, kündigte an, das Gesetz „verbessern“ zu wollen. Ihr Sprecher Jaime de los Santos erklärte, seine Partei werde „Konversionstherapien und jede Zwangsmaßnahme, die Bürger ihrer Freiheit beraubt, immer ablehnen“. Gleichzeitig kritisierte er die aus seiner Sicht rechtlich unpräzise Formulierung des Entwurfs.
Unterschiedliche Reaktionen auf die Reform
Auch innerhalb des politischen Lagers der Befürworter gibt es Vorbehalte. Vertreter der linken Partei Sumar bezeichneten die Einführung strafrechtlicher Konsequenzen zwar als wichtigen Fortschritt. Zugleich kritisierten sie, dass das Gesetz den Betroffenen weiterhin nicht genügend konkrete Unterstützung biete. Sie kündigten an, sich für weitergehende Hilfen und wirksamere Entschädigungsregelungen einzusetzen.
Deutliche Ablehnung kommt dagegen von der rechten Partei Vox. Deren Abgeordnete María de la Cabeza Ruiz bezeichnete die Reform als „völlig absurd“ und als Angriff auf die individuelle Freiheit. Die katalanische Partei Junts äußerte zudem Zweifel an der praktischen Umsetzung des Gesetzes. Sie stellte die Frage, ob der Begriff der Konversionstherapie ausreichend präzise definiert sei, damit nicht auch legitime psychologische Unterstützung unter die Regelung falle.