Prostitution eines 15-Jährigen BGH hebt Urteil teilweise auf, Vater muss erneut vor Gericht
Der Fall eines Mannes aus Hamburg, dem vorgeworfen wird, seinen damals 15 Jahre alten Sohn gegen Bezahlung einem Pastor für sexuelle Handlungen vermittelt zu haben, wird erneut vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Die Richter beanstandeten die Beweiswürdigung der Vorinstanz und verwiesen das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer zurück.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Hamburger Vater teilweise beanstandet.
- Das Landgericht Hamburg muss den Vorwurf der besonders schweren Zwangsprostitution neu prüfen.
- Nach Ansicht des BGH gab es Fehler bei der Beweiswürdigung.
- Der Sohn des Angeklagten und die Staatsanwaltschaft streben eine strengere Verurteilung an.
- Der beteiligte frühere Pastor wurde bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Vorwürfe gegen Vater werden erneut geprüft
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Angeklagte seinen Sohn zur Prostitution veranlasst hat. Nach Auffassung des BGH weist das bisherige Urteil rechtliche Mängel auf. Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten vor rund elf Monaten wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Jugendlichen sowie wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen. Gegen den Mann wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die schwerwiegenderen Vorwürfe der besonders schweren Zwangsprostitution und der Zuhälterei sah das Gericht dagegen nicht als erwiesen an.
Nach den Feststellungen der Richter hatte der Vater den Kontakt zwischen seinem Sohn und dem Pastor hergestellt, den Jugendlichen zum Pfarrhaus gebracht und für die Vermittlung Geld erhalten. Allerdings habe nicht nachgewiesen werden können, dass der Angeklagte seinen Sohn mittels Gewalt oder Drohungen zu den sexuellen Handlungen mit dem Geistlichen gezwungen habe. Das Gericht hielt es vielmehr für möglich, dass der Jugendliche bereits zuvor den Entschluss gefasst hatte, sich zu prostituieren.
Sohn und Staatsanwaltschaft legten Revision ein
Gegen dieses Urteil wandten sich sowohl der Sohn des Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft. Beide verfolgen das Ziel, dass der Vater zusätzlich wegen besonders schwerer Zwangsprostitution verurteilt wird. Der Bundesgerichtshof stellte bei der Überprüfung des Urteils Rechtsfehler fest und ordnete deshalb eine neue Verhandlung an. Der Angeklagte selbst hatte zunächst ebenfalls Revision eingelegt, diese später jedoch zurückgenommen.
Der frühere Pastor, der in den Fall verwickelt ist, wurde erst vor wenigen Wochen vom Landgericht Hamburg wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Evangelische Nordkirche hatte den Geistlichen nach Bekanntwerden der Ermittlungen aus seiner Hamburger Gemeinde abgezogen. Gegen ihn läuft weiterhin ein Disziplinarverfahren.