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Urteil nach Dating-Masche
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Urteil nach Dating-Masche Fünf Jahre Haft für Serie brutaler App-basierter Raubüberfälle

ms - 19.06.2026 - 09:00 Uhr
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Nach mehreren schweren Überfällen auf schwule Männer ist ein 20-jähriger Angeklagter vom Landgericht Berlin jetzt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann in mehreren Fällen der schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht hat, dabei lockte er mittels der Dating-Masche ahnungslose Homosexuelle in eine Falle. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Landgericht Berlin hat einen 20-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt.
  • Der Mann hatte über die Dating-App Grindr gezielt schwule Männer zu Treffen gelockt und ausgeraubt.
  • Es kam zu mehreren Fällen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung.
  • Die Opfer wurden laut Gericht teils massiv körperlich angegriffen und erniedrigt.
  • Die Gesamtbeute wird auf rund 7.500 Euro geschätzt.

Überfällen über Dating-App 

Der Angeklagte Daniel F. hatte eingeräumt, über die Dating-App Grindr gezielt Kontakte zu Männern gesucht zu haben, um diese zu angeblichen Treffen zu locken. Insgesamt sieben Personen wurden nach Angaben der Ermittlungen innerhalb von rund sechs Wochen Opfer der Taten. Nach Darstellung im Verfahren wurden die Männer zu vereinbarten Treffen in Treppenhäuser in Berlin-Neukölln bestellt. Dort sollen der Angeklagte und ein bislang unbekannter Mittäter die Opfer unter Bedrohung mit Waffen zur Herausgabe von Geld und Wertgegenständen gezwungen haben. Teilweise wurden auch Passwörter erfragt und digitale Konten genutzt, um Geldtransfers auszulösen.

Ein Zeuge schilderte vor Gericht: „Doch dann kam der Mann, der mich über eine App angeschrieben hatte und mich treffen wollte, maskiert und bewaffnet an“. Ein weiterer Betroffener berichtete zudem: „Im Treppenhaus sagte er, dass er Schwule hasst.“ In mehreren Fällen kam es laut Anklage zu körperlicher Gewalt, darunter Faustschläge und Tritte. Auch Einschüchterungen und weitere Zwangshandlungen wurden beschrieben.

Demütigungen und psychische Folgen 

Neben den körperlichen Angriffen spielte nach Angaben des Gerichts auch das Verhalten während der Taten eine Rolle bei der Strafzumessung. So wurde ein Opfer gezwungen, ein verschmutztes Vogelskelett in den Mund zu nehmen. In einem anderen Fall musste ein Mann sich vor laufender Kamera selbst beleidigen. Das Gericht stellte fest, dass die Geschädigten bis heute unter erheblichen psychischen Belastungen und Angstzuständen leiden. Ein Zeuge erklärte: „Es holt mich immer wieder im Schlaf ein“.

Der Angeklagte erklärte im Prozess, er habe keine grundsätzliche Ablehnung gegenüber homosexuellen Menschen. „Jeder soll leben, wie er will“, habe er angegeben. Die Auswahl der Opfer habe sich aus seiner Sicht daraus ergeben, dass diese leichter zu überwältigen gewesen seien. Zugleich räumte er ein, in einer Situation gesagt zu haben: „Ich dachte, ich verprügle ihn einfach.“ Er gab an, die Taten zur Finanzierung seines Drogenkonsums begangen zu haben. Nach eigenen Angaben habe er täglich Kokain konsumiert. Die Anklage geht von einer Beute von insgesamt rund 7.500 Euro aus. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und blieb damit nur geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und drei Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte hingegen auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

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