Berufung ohne Erfolg Moskau bleibt hart im Fall des Wagenbauers Jacques Tilly
Im Verfahren gegen den Düsseldorfer Wagenbauer und Satiriker Jacques Tilly ist ein Berufungsantrag vor einem Moskauer Gericht ohne Erfolg geblieben. Nach Angaben des Künstlers wurde die Berufung nicht zugelassen. Damit ist das Verfahren beendet, das Urteil von acht Jahren und sechs Monaten Haft bleibt bestehen.
Das Wichtigste im Überblick
- Berufungsverfahren gegen Jacques Tilly vor einem Moskauer Gericht gescheitert
- Tilly erfuhr nach eigenen Angaben erst am Verhandlungstag von Inhalt und Ursprung der Berufung
- Pflichtverteidigerin wollte fehlende Prüfung der geistigen Schuldfähigkeit thematisieren
- Der Düsseldorfer Satiriker wurde zuvor im April zu achteinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt
- NRW-Vizeministerpräsidentin Mona Neubaur kritisiert das Vorgehen der russischen Justiz scharf
- Trotz des Urteils will sich Tilly bei seiner Arbeit nicht einschüchtern lassen
Geistige Schuldfähigkeit von Tilly
Der Termin in Moskau sollte ursprünglich eine weitere Etappe in dem seit Monaten laufenden Verfahren darstellen. Wie Tilly jetzt mitteilte, habe sich jedoch erst am Tag der Verhandlung selbst herausgestellt, worum es bei dem Verfahren überhaupt ging. Nach seinen Angaben sei ihm zuvor weder bekannt gewesen, wer die Berufung eingereicht hatte, noch welcher Sachverhalt verhandelt werden sollte. „Abgeschmettert worden“ sei das Berufungsverfahren, erklärte Tilly nach der Entscheidung. Nach seinen Informationen soll die von den russischen Behörden eingesetzte Pflichtverteidigerin die Berufung angestoßen haben. Hintergrund sei die Frage gewesen, ob im ursprünglichen Verfahren die geistige Schuldfähigkeit des Angeklagten ausreichend geprüft worden sei.
Tilly schilderte den Vorgang so: Seine Pflichtverteidigung habe das Berufungsverfahren initiiert, da er in dem vergangenen Prozess nicht auf seine geistige Schuldfähigkeit geprüft worden sei. „Und in Russland darf man nur verurteilt werden, wenn das geprüft wurde, deshalb sollte so auf einen Verfahrensfehler hingewiesen werden.“ Zu einer inhaltlichen Prüfung kam es jedoch nicht. Das Anliegen sei nach seinen Angaben nicht zugelassen worden. Damit sei die Angelegenheit zunächst beendet.
Verfahren final beendet
„Das werde ich aber nicht machen, weil ich nicht als juristische Person aktiv werden möchte.“ Mit diesen Worten erklärte Tilly, dass er selbst keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten werde. Die Pflichtverteidigerin betrachte das Verfahren als abgeschlossen. Offizielle Informationen über den aktuellen Stand habe er bislang nicht erhalten. Bereits Anfang April war Tilly von einem Moskauer Gericht zu achteinhalb Jahren Haft sowie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die russischen Behörden werfen ihm eine Verunglimpfung staatlicher Institutionen vor.
Zu den betroffenen Organen zählen nach russischer Lesart sowohl die Streitkräfte des Landes als auch Präsident Wladimir Putin. Auslöser des Verfahrens war nach Angaben Tillys einer seiner Mottowagen, die regelmäßig beim Düsseldorfer Rosenmontagszug zu sehen sind. Der für seine politischen und gesellschaftskritischen Darstellungen bekannte Künstler war deshalb seit Ende 2025 Gegenstand eines Strafverfahrens in Russland.
Vorsicht bei Reisen ins Ausland
Unmittelbare Auswirkungen auf seinen Alltag in Deutschland hat das Urteil bislang nicht. Dennoch ergeben sich für den Satiriker Einschränkungen bei Auslandsreisen. Nach eigenen Angaben müsse er künftig sorgfältig prüfen, welche Staaten er besucht. In Ländern wie Ägypten oder der Türkei könne die Gefahr bestehen, auf Grundlage russischer Forderungen ausgeliefert zu werden. Das Auswärtige Amt habe ihm von Reisen in entsprechende Staaten abgeraten. An seiner Arbeit wolle er jedoch festhalten. Auch bei der Gestaltung künftiger Mottowagen für den Düsseldorfer Rosenmontagszug sehe er keinen Anlass, sich von dem Urteil oder den Verfahren in Russland einschüchtern zu lassen, so Tilly gegenüber RP Online.
Kritik aus der Landespolitik
Scharfe Kritik an den Vorgängen in Moskau kommt unterdessen aus der nordrhein-westfälischen Landespolitik. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur äußerte sich nach Bekanntwerden der Entscheidung deutlich. „Der heutige Revisionsprozess gegen Jacques Tilly macht einmal mehr deutlich, wie weit sich Russland von den Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaats entfernt hat.“ Besonders kritisch bewertete Neubaur die Umstände der Verhandlung. „Dass selbst der Angeklagte nach eigenen Angaben vor dem Prozess nicht gewusst habe, wer die Revision eingelegt hat und was genau Gegenstand der Verhandlung ist, spreche Bände.“ Darüber hinaus stellte die Grünen-Politikerin die Bedeutung von Kunst- und Meinungsfreiheit in demokratischen Gesellschaften heraus und grenzte diese von autoritären Strukturen ab.
„In einer Demokratie schützt der Staat die Freiheit von Kunst und Meinung – in autoritären Systemen werden Künstler verfolgt, wenn sie den Mächtigen den Spiegel vorhalten. Wer Satire kriminalisiert und Karikaturen vor Gericht zerrt, demonstriert keine Stärke, sondern die Angst vor kreativer Kritik“, sagte Neubaur. Abschließend sicherte sie dem Düsseldorfer Künstler ihre Unterstützung zu. „Nordrhein-Westfalen steht solidarisch an der Seite von Jacques Tilly und aller Menschen, die für Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit einstehen.“