Streit um Auslieferung Verfahren in Tschechien, neue Debatte um SBGG
Nach der Entscheidung eines tschechischen Gerichts zur Auslieferung nach Deutschland hat die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich jetzt weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Gegen den Beschluss des Landgerichts Pilsen wurde Beschwerde eingelegt. Darüber hinaus stellte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, die das Verfahren geführt hatte.
Das Wichtigste im Überblick
- Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen die angeordnete Auslieferung nach Deutschland eingelegt.
- Zusätzlich wurde ein Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin gestellt.
- Nun muss das Oberlandesgericht in Prag über beide Anträge entscheiden.
- Liebich befindet sich seit der Festnahme im April in Auslieferungshaft in Pilsen.
- Der Fall spielt auch in der politischen Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz immer mehr eine Rolle.
Auslieferungsbeschluss vor Oberlandesgericht
Wie ein Sprecher der Justiz mitteilte, wird nun das Oberlandesgericht in Prag über beide Anträge entscheiden. Das Landgericht in Pilsen hatte Anfang Juni die Auslieferung nach Deutschland für zulässig erklärt. Bereits im Rahmen der Verhandlung hatte sich Liebich gegen eine Überstellung ausgesprochen. Zur Begründung erklärte Liebich, bei einer Unterbringung in einem deutschen Männergefängnis um das eigene Leben zu fürchten. Ein bereits während der Verhandlung gestellter Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin war zurückgewiesen worden.
Festnahme nach monatelanger Fahndung
Liebich war am 9. April nach einer monatelangen Fahndung in der Nähe der deutsch-tschechischen Grenze festgenommen worden. Seitdem befindet sich die Verurteilte in Auslieferungshaft in Pilsen. Nach Angaben der tschechischen Justiz gilt ab dem Zeitpunkt der Festnahme eine Frist von 60 Tagen für die Entscheidung über die Auslieferung. Diese kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Bereits im Juli 2023 war Liebich – damals noch unter dem Namen Sven Liebich – rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Urteil erging wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung.
Fall beeinflusst politische Diskussion
Über das eigentliche Strafverfahren hinaus hat der Fall auch eine bundesweite Diskussion über das Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst. Nach der Verurteilung ließ Liebich den Geschlechtseintrag sowie den Vornamen ändern. Kritiker bewerteten dies als gezielte Provokation und als möglichen Missbrauch der gesetzlichen Regelung. Gegner des Selbstbestimmungsgesetzes verweisen seitdem regelmäßig auf den Fall und sehen darin einen Beleg für Änderungsbedarf.
Mehrere Bundesländer streben deshalb nun Anpassungen des Gesetzes an. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen nach eigenen Angaben auf der Justizministerkonferenz Mitte Juni eine gemeinsame Initiative vorlegen. Nach Darstellung der Länder soll damit einerseits der Schutz von trans* und intergeschlechtlichen Menschen gewährleistet bleiben. Andererseits solle offenkundiger Missbrauch wirksam verhindert werden. Vorgesehen ist ein Prüfmechanismus für Fälle, in denen konkrete Hinweise auf eine zweckwidrige Nutzung des Verfahrens bestehen.