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Japan vor Grundsatzurteil

Japan vor Grundsatzurteil LGBTIQ+-Bewegung erhöht massiv den politischen Druck

ms - 08.06.2026 - 11:30 Uhr
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In Japan steht eine Grundsatzentscheidung zur Ehe für alle an. Der Oberste Gerichtshof des Landes wird über die Verfassungsmäßigkeit des Verbots von Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts entscheiden. Nachdem die sechs derzeit anhängigen Verfahren im April an die Große Kammer überwiesen wurden, erhöht sich jetzt der Druck auf Gericht und Staat, die Ehe endlich auch für Homosexuelle zu öffnen. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Oberste Gerichtshof Japans wird über die Verfassungsmäßigkeit des Verbots gleichgeschlechtlicher Ehen entscheiden.
  • Die sechs anhängigen Verfahren wurden an die Große Kammer des Gerichts überwiesen.
  • Die meisten bisherigen Gerichtsentscheidungen stuften das Verbot als verfassungswidrig ein.
  • Die konservative Premierministerin Sanae Takaichi hat sich gegen die Ehe für alle ausgesprochen.
  • Eine landesweite Petition mit rund 40.000 Unterschriften fordert eine sofortige gesetzliche Legalisierung.
  • Japan ist weiterhin das einzige G7-Land ohne rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen.

Ein Beschluss in spannenden Zeiten

Die Große Kammer in Japan ist für besonders bedeutende Fälle zuständig, insbesondere für Verfahren, die Fragen der Verfassungsauslegung betreffen. Das Gremium besteht aus 15 Richterinnen und Richtern, die gemeinsam ein einheitliches Urteil fällen werden, den Vorsitz hat Gerichtspräsident Yukihiko Imasaki inne. Die Weitergabe der jahrelangen Streitigkeiten an das höchste Gericht des Landes kommt zu einer besonders spannenden Zeit: Seit Herbst 2025 wird Japan von der konservativen Premierministerin Sanae Takaichi regiert. Die Politikerin gilt als den ultrakonservativen religiösen Lobbygruppen nahestehend und hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen die Ehe für alle ausgesprochen.

Der Rechtsstreit begann im Jahr 2019. Die landesweite Kampagne „Marriage for All“ wurde von mehr als 30 schwulen und lesbischen Personen ins Leben gerufen, die gleiche Eherechte forderten. Seitdem wurden sechs Verfahren an verschiedenen Gerichtsstandorten geführt. Die bisherigen Entscheidungen zeichnen ein weitgehend einheitliches Bild. Berufungsgerichte kamen in den meisten Fällen zu dem Schluss, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen verfassungswidrig ist.

Eine bedeutende Ausnahme bildete jedoch ein Urteil des Berufungsgerichts Tokio vom November 2025. Richterin Ayumi Higashi vertrat die Auffassung, dass die gesetzliche Definition der Familie als Einheit aus einem Paar und dessen Kindern rational sei und der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Ehen daher Bestand haben könne. Diese abweichende Entscheidung schuf den erforderlichen rechtlichen Konflikt, um die Frage vor den Obersten Gerichtshof zu bringen. Im April dieses Jahres kündigte die Große Kammer deswegen an, bis Anfang 2027 darüber zu befinden, ob das Eheverbot gegen die Verfassung verstößt.

Urteil landesweit bindend

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs wäre landesweit bindend und könnte den politischen Druck auf das Parlament erhöhen. Eine gesetzliche Neuregelung wäre jedoch nicht automatisch die Folge. Der japanische Oberste Gerichtshof kann Gesetze für verfassungswidrig erklären, besitzt jedoch nicht die Befugnis, diese formell aufzuheben oder dem Parlament eine Frist für eine Neuregelung vorzuschreiben.

Der zentrale Streitpunkt liegt in der japanischen Verfassung selbst. Diese definiert die Ehe als auf dem gegenseitigen Einverständnis „beider Geschlechter“ beruhend. Progressive Gerichte interpretieren diese Formulierung aus der Nachkriegszeit zunehmend neu. Konservative Kräfte sehen darin dagegen ein unüberwindbares Hindernis für eine Einführung der Ehe für alle auf dem Gerichtsweg. 

Kampagne für die Ehe für alle 

Während die Richter ihre Entscheidung vorbereiten, setzt die LGBTIQ+-Community im Land ihre Kampagne fort und verstärkte sie seit April massiv noch. „Marriage for All Japan“ hat ihre Aktivitäten inzwischen auf alle 47 Präfekturen des Landes ausgeweitet. Rund 40.000 Menschen unterzeichneten eine kürzlich abgeschlossene Petition mit der Forderung: „Sorgen wir dafür, dass die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts in Japan Realität wird! Regierung und Parlament dürfen die Situation nicht nur beobachten, sondern müssen sofort handeln und die gleichgeschlechtliche Ehe legalisieren, ohne auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zu warten.“ Begleitet wird die Kampagne von Mahnwachen, Regenbogenbannern, öffentlichen Ausstellungen, Briefen an einzelne Richterinnen und Richter sowie dem Slogan „Die Liebe siegt“.

Sonderrolle der G7-Staaten

Druck kommt in diesen Tagen allerdings nicht nur aus dem Inland: Japan ist inzwischen das einzige Land der internationalen G7-Gruppe ohne rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen. Zwar decken lokale Partnerschaftsregelungen mittlerweile den Großteil der Bevölkerung ab, zudem liegt die Zustimmung in der Bevölkerung laut den Initiatoren bei rund 70 Prozent, dennoch blockiert das von konservativen Kräften der Liberaldemokratischen Partei dominierte Parlament bislang entsprechende Gesetzesinitiativen.

Bereits im Mai dieses Jahres hatte ein japanisches Gericht mit einer Entscheidung zugunsten der Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten für Aufmerksamkeit gesorgt. Ob der Oberste Gerichtshof nun den Weg für die Ehe für alle ebnet, dürfte daher weit über die aktuelle juristische Auseinandersetzung hinaus Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung des Landes haben.

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