Fortschritte in Japan Gericht bestimmt Prüfung für nicht-binäre Menschen
Ein Gerichtsurteil in Japan könnte den Weg für die rechtliche Anerkennung nicht-binärer Menschen ebnen. Das Obergericht von Osaka erklärte das bestehende Familienregistersystem des Landes jetzt für problematisch, weil dort ausschließlich „männlich“ und „weiblich“ als Geschlechtsoptionen vorgesehen sind.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Obergericht von Osaka sieht Japans Familienregistersystem in Konflikt mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.
- Hintergrund ist eine Klage einer nicht-binären Person aus der Präfektur Kyoto.
- Das Gericht fordert eine nationale Überprüfung fehlender nicht-binärer Geschlechtseinträge.
- Das Urteil schafft keinen sofortigen Rechtsanspruch, gilt aber als wichtiger Präzedenzfall.
- Aktivisten sprechen von einem bedeutenden Schritt zur rechtlichen Anerkennung nicht-binärer Menschen.
Gericht ordnet Prüfung an
Das Urteil betrifft das sogenannte Koseki, ein verpflichtendes nationales Registersystem, in dem Geburten, Todesfälle und Eheschließungen erfasst werden. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die ausschließliche Auswahl zwischen „männlich“ und „weiblich“ gegen die verfassungsrechtlich garantierte Gleichbehandlung. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Klage einer 50-jährigen nicht-binären Person aus der Präfektur Kyoto. Die klagende Person hatte beantragt, die Bezeichnung „älteste Tochter“ im Familienregister durch einen geschlechtsneutralen Begriff ersetzen zu lassen.
Das Gericht entsprach dem individuellen Antrag zunächst nicht unmittelbar. Zugleich erklärte es jedoch, dass die fehlende Möglichkeit eines nicht-binären Geschlechtseintrags auf nationaler Ebene überprüft werden müsse. Sollte künftig eine entsprechende Option eingeführt werden, müsse der Fall erneut bewertet werden. In der Urteilsbegründung heißt es, die Geschlechtsidentität sei „direkt mit der persönlichen Existenz eines Menschen verbunden“ und stelle deshalb ein „bedeutendes rechtliches Schutzgut“ dar.
Schritt für mehr Anerkennung
Der Anwalt Shun Nakaoka, der an mehreren Verfahren zur Anerkennung nicht-binärer Menschen in Japan beteiligt war, bezeichnete die Entscheidung als „einen riesigen Schritt hin zur rechtlichen Anerkennung“. Bislang sei „die Existenz eines nicht-binären Geschlechts in der japanischen Gesetzgebung rechtlich nicht anerkannt“ gewesen. Das Urteil führt nicht unmittelbar zu Änderungen im japanischen Familienregistersystem. Nach Einschätzung von queeren Aktivisten schafft die Entscheidung jedoch einen verfassungsrechtlichen Präzedenzfall, der Reformen auf nationaler Ebene ermöglichen könnte.