Rekord bei Beratungsfällen Zahl der Diskriminierungsanfragen erreicht neuen Höchststand
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand an Beratungsanfragen verzeichnet. Insgesamt seien 13.067 Anfragen eingegangen, teilte die Bundesbeauftragte Ferda Ataman bei der Vorstellung des Jahresberichts 2025 mit. Das seien 1.662 mehr als im Jahr 2024 und mehr als dreimal so viele wie im Jahr 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie.
Das Wichtigste im Überblick
- 2025 gingen 13.067 Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein – ein neuer Höchststand.
- Die Zahl liegt 1.662 Fälle über dem Vorjahr und mehr als dreimal so hoch wie 2019.
- Rund 13 Prozent der Bevölkerung berichten von Diskriminierungserfahrungen innerhalb eines Jahres.
- Rassismus ist mit 43 Prozent der häufigste Beratungsgrund.
- Jeder fünfte Fall (22 Prozent) betrifft die LGBTIQ+-Community.
- Bundesbeauftragte Ferda Ataman fordert längere Fristen und mehr rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten für Betroffene.
- Reformpläne der Bundesregierung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz stoßen auf Kritik.
Jeder fünfte Fall betrifft LGBTIQ+
Ataman erklärte im Rahmen des neuen Jahresberichts: „Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens Diskriminierung erfahren.“ Es gehe ihr um den notwendigen Schutz „für alle Menschen in Deutschland“. Nach Angaben der Behörde ist die registrierte Zahl jedoch nur ein Teil des tatsächlichen Ausmaßes. Daten des „Sozio-ökonomischen Panels“ (SOEP) zeigten, dass mehr als 13 Prozent der Bevölkerung innerhalb eines Jahres Diskriminierung erlebt hätten. Hochgerechnet entspreche das rund neun Millionen Menschen in Deutschland.
Mit 4.571 Fällen beziehungsweise rund 43 Prozent war Rassismus sowie Diskriminierung aufgrund (zugeschriebener) ethnischer Herkunft der häufigste Beratungsanlass. Dieser Anteil sei im Vergleich zu den Vorjahren weitgehend stabil geblieben. Behinderungen oder chronische Erkrankungen machten rund 28 Prozent der Fälle aus, ebenfalls mit leicht steigender Tendenz. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der geschlechtlichen Identität wurde in etwa 22 Prozent der Beratungsanfragen genannt. Damit betrifft jeden fünften Fall bei den Beratungsanfragen die LGBTIQ+-Community, in Summe fast 2.900 Fälle.
Kritik an rechtlichen Rahmenbedingungen
Ferda Ataman ist als unabhängige Bundesbeauftragte gewählt und nicht an Weisungen der Bundesregierung gebunden. Sie wurde 2022 vom Bundestag für fünf Jahre eingesetzt. Scharf kritisiert sie die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Deutschland habe im europäischen Vergleich zu wenig finanzielle Mittel für den Diskriminierungsschutz bereitgestellt. Während etwa Belgien rund einen Euro pro Einwohner investiere, liege Deutschland bei 10,4 Millionen Euro für mehr als 83 Millionen Menschen.
Ataman fordert zudem längere Fristen für rechtliche Schritte. In Deutschland liege diese derzeit bei zwei Monaten, geplant seien vier Monate. In anderen EU-Staaten gebe es Zeiträume von drei bis fünf Jahren. Mehr Zeit sei notwendig, um Beratung und Klagen sinnvoll vorbereiten zu können. Darüber hinaus spricht sich Ataman dafür aus, Diskriminierung auch durch staatliche Stellen rechtlich angreifbar zu machen. „Der Staat kann sich da nicht ausnehmen“, sagte sie.
Änderung beim Gleichbehandlungsgesetz
Außerdem müsse geregelt werden, wie mit Diskriminierung durch algorithmische Systeme oder Künstliche Intelligenz umzugehen sei. Ataman hofft, dass der Bundestag im laufenden Gesetzgebungsverfahren deutliche Änderungen vornimmt. Bereits seit mehreren Jahren fordern mehr als 120 Organisationen in einem Bündnis eine umfassende Reform des Antidiskriminierungsrechts. Ataman beschreibt diese breite Allianz als ungewöhnlich und verweist auf eine gesellschaftlich sehr heterogene Unterstützung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vergleicht sie mit einer „Straßenverkehrsordnung für das zivile Miteinander in Deutschland“. Benachteiligung könne jederzeit auftreten, weshalb klare und wirksame Regeln notwendig seien.