Urteil im Wiener Terrorprozess Zwei Islamisten zu hohen Haftstrafen verurteilt
Im Verfahren um mutmaßliche Anschlagspläne auf ein Konzert der US-Sängerin Taylor Swift in Wien hat das Landesgericht Wiener Neustadt den Hauptangeklagten Beran A. jetzt zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der heute 21-Jährige im August 2024 Besucher vor dem Ernst-Happel-Stadion angreifen wollte. Darüber hinaus befand das Gericht den Österreicher mit nordmazedonischen Wurzeln auch der Beteiligung an der Bildung einer Terrorzelle für schuldig.
Das Wichtigste im Überblick
- Hauptangeklagter im Terrorprozess erhält 15 Jahre Haft
- Gericht sieht Anschlagspläne auf Taylor-Swift-Konzert in Wien als erwiesen an
- Angeklagte sollen Teil einer „hochgefährlichen IS-Terrorzelle“ gewesen sein
- Zweiter Angeklagter zu zwölf Jahren Haft verurteilt
- Konzerte der Sängerin waren 2024 aus Sicherheitsgründen abgesagt worden
„Hochgefährliche IS-Terrorzelle“
Nach Überzeugung des Gerichts unterstützte Beran A. zudem einen weiteren Islamisten, der 2024 in Mekka bei einem Messerangriff mehrere saudi-arabische Sicherheitskräfte verletzt haben soll. Das wurde als Beihilfe zum versuchten Mord gewertet. Ein ebenfalls 21 Jahre alter Mitangeklagter wurde in diesem Zusammenhang zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, gemeinsam mit dem in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. eine „hochgefährliche IS-Terrorzelle“ gebildet zu haben. Nach Angaben der Anklage sollen bereits Ende 2023 zeitgleiche Anschläge in Mekka, Istanbul und Dubai im Namen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ geplant worden sein. Ziel seien Angriffe auf Polizisten und Sicherheitskräfte im März 2024 gewesen.
Geständnis des Hauptangeklagten
Bereits zum Prozessauftakt im April hatte Beran A. ein weitgehendes Geständnis abgelegt. In nahezu allen Anklagepunkten bekannte er sich schuldig. Ausgenommen blieb der Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, einen Anschlag auf ein Konzert von Taylor Swift im Wiener Ernst-Happel-Stadion vorbereitet zu haben. Zudem schilderte er, wie er seit 2023 Mitglied der Dschihadistenmiliz IS gewesen sei und von dort Anweisungen erhalten habe. Nach eigenen Angaben versuchte er auch, eine Bombe zu bauen. Laut Anklage handelte es sich dabei um eine für den IS typische Splitterbombe.
Der 21-Jährige erklärte außerdem, nach Dubai gereist zu sein und dort zwei Messer gekauft zu haben, um Sicherheitskräfte anzugreifen. Im entscheidenden Moment habe ihn jedoch „Panik“ erfasst, weshalb er den Plan aufgegeben habe. Er habe geglaubt, „den Dschihad machen“ zu müssen, zugleich aber „Angst“ gehabt, „zu sterben“.
Während Beran A. und ein weiterer Angeklagter ihre Pläne in Dubai und Istanbul nicht umsetzten, griff Hasan E. laut Staatsanwaltschaft vor der Al-Haram-Moschee in Mekka einen Sicherheitsbeamten mit einem Messer an und verletzte vier weitere Menschen. Ermittler werfen Beran A. zudem vor, in Chatgruppen und bei einem ranghohen IS-Mitglied Ratschläge zur Auswahl von Waffen eingeholt und IS-Propaganda über einen Messengerdienst verbreitet zu haben.
Schuldgefühle bei Taylor Swift
Für die drei geplanten Konzerte von Taylor Swift im Rahmen ihrer „Eras“-Tour waren in Wien mehr als 170.000 Besucherinnen und Besucher erwartet worden. Nachdem österreichische Behörden die Anschlagspläne mit Unterstützung von US-Geheimdiensten entdeckt hatten, wurden die Veranstaltungen abgesagt. Taylor Swift hatte die Entscheidung später als „niederschmetternd“ bezeichnet. „Der Grund für die Absagen erfüllte mich mit einem neuen Gefühl der Angst und enormen Schuldgefühlen, weil so viele geplant hatten, zu diesen Shows zu kommen“, schrieb die Sängerin auf Instagram. Auch viele ihrer Fans zeigten sich erschüttert über die Anschlagspläne, allen voran auch viele "Swifties" aus der LGBTIQ+-Community. Viele queere Fans fühlen sich Taylor Swift besonders verbunden, weil ihre Musik viele Themen wie Selbstfindung, Zugehörigkeit und emotionale Offenheit anspricht.