Ernüchternde Bilanz Queerbeauftragte beklagt Stillstand unter Friedrich Merz
Seit dem 28. Mai 2025 bekleidet Sophie Koch (SPD) das Amt der Queerbeauftragten der Bundesregierung in Berlin, angesiedelt im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nach einem Jahr zieht sie eine ernüchternde Bilanz: Trotz zunehmender queerfeindlicher Attacken bleibt von substantieller Queerpolitik unter der Merz-Regierung wenig spürbar — und ein persönliches Treffen mit Bundeskanzler Friedrich Merz steht weiterhin aus. Das entlarvt eine Lücke zwischen symbolischer Repräsentation und tatsächlich wirksamem Schutz für queere Menschen.
Das Wichtigste im Überblick
- Sophie Koch wurde am 28. Mai 2025 zur Queerbeauftragten bestellt.
- Das Selbstbestimmungsgesetz trat am 1. November 2025 in Kraft.
- Koch bemüht sich um ein Treffen mit Kanzler Merz, bislang hat er sie nicht persönlich empfangen.
Queere Sicherheit im Fokus
Die zunehmenden Angriffe auf queere Personen behandelt Koch als drängendstes Thema: Sie fordert spezialisierte Ansprechstellen bei der Polizei sowie verstärkte Schutzmaßnahmen bei Veranstaltungen wie CSDs. Schutz und sichtbares staatliches Handeln müssten Hand in Hand gehen.
Symbolik vs. Substanz
Obwohl das Selbstbestimmungsgesetz, das die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag erleichtert, bereits in Kraft ist, zeigt sich in anderen Bereichen kaum Fortschritt. Gesetzesvorhaben wie die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes oder Reformen im Abstammungsrecht stagnieren weiter im Bundestag – trotz vorhandener parlamentarischer Möglichkeiten.
Merz fehlt beim CSD – und im Dialog
Koch möchte Kanzler Merz auf den Festwagen der Bundesregierung beim Christopher Street Day einladen, um ein sichtbares Zeichen der Unterstützung zu setzen. Bislang blieb ein persönliches Treffen aber aus. Sie erklärt aber: „Wir arbeiten dran.“
Hintergrund: Mandat mit Erwartungen
Das Amt der Queerbeauftragten wurde bereits 2022 geschaffen. Koch übernahm es im Zuge der 21. Legislaturperiode. Ihre Aufgabe ist es, den Aktionsplan „Queer leben“ umzusetzen sowie Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt voranzubringen. Sie plädiert für eine Aufnahme queerer Menschen in Artikel 3 des Grundgesetzes, um Verfassungsrang und dauerhaften Schutz zu schaffen.
Was bleibt offen?
Die zentrale Frage bleibt, wie ernst die Politik die Queerpolitik tatsächlich nimmt — vor Symbolik oder echten Reformen. Wenn Kanzler Merz weiterhin nicht zur persönlichen Begegnung bereit ist und Fortschritte bei Grundrechten ausbleiben, bleiben vieles Kopfgeburten und Minimalstandards.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob Koch und ihr Team bereits vor dem nächsten CSD sichtbare politische Schritte verankern können – und ob die Kanzlermehrheit im Bundestag endlich Bewegung zeigt.