Freispruch in der Türkei Aktivistin wegen queerer Informationsbroschüre vor Gericht
Ein Gericht in der türkischen Hauptstadt Ankara hat die LGBTIQ+-Aktivistin Defne Güzel vom Vorwurf der „Verletzung der öffentlichen Moral“ freigesprochen. Die Entscheidung fiel bereits zum Auftakt der ersten Verhandlung.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine türkische LGBTQ+-Aktivistin ist von einem Vorwurf der „Verletzung der öffentlichen Moral“ freigesprochen worden.
- Betroffen war Defne Güzel, Vorsitzende der Organisation May 17 Association.
- Auslöser des Verfahrens war eine Informationsbroschüre über intergeschlechtliche Menschen.
- Die Staatsanwaltschaft hatte selbst einen Freispruch empfohlen.
- Internationale Beobachter verfolgten den Prozess in Ankara.
Türkisches Gericht spricht LGBTQ+-Aktivistin Defne Güzel frei
Güzel ist Vorsitzende der LGBTIQ+-Organisation May 17 Association. Gegen sie war Anklage erhoben worden, nachdem die Organisation eine Informationsbroschüre über intergeschlechtliche Menschen veröffentlicht hatte. Auslöser des Verfahrens war eine Kontrolle der Organisation durch das türkische Innenministerium. In einem daraufhin erstellten Bericht wurde eine ins Türkische übersetzte Publikation mit dem Titel „My Intersex Story“ beanstandet und als Verstoß gegen die öffentliche Moral bewertet.
Vor Gericht wies Güzel die Vorwürfe zurück. Die trans* Frau und Menschenrechtsaktivistin betonte, die Arbeit der Organisation diene der Aufklärung und dem Schutz vor Diskriminierung. „Unser Ziel ist Bildung“, sagte sie. Die Broschüre sei ein wissenschaftlich und akademisch fundiertes Werk auf Grundlage internationaler Literatur. Weiter erklärte sie: „Ich werde auf Grundlage abstrakter Annahmen verfolgt.“ Zudem sagte Güzel: „Was hier vorliegt, ist kein Verbrechen, sondern die Tätigkeit einer zivilgesellschaftlichen Organisation. Ich akzeptiere die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht.“
Internationale Hilfestellung
Auch die Staatsanwaltschaft hatte zuvor einen Freispruch empfohlen. Sie sah keine ausreichenden Hinweise auf eine strafbare Absicht. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und sprach Güzel bereits in der ersten Anhörung frei. Das Verfahren hatte internationale Aufmerksamkeit erregt. Vertreter der niederländischen Botschaft sowie Diplomaten aus Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Irland und Norwegen verfolgten die Verhandlung vor Ort. Auch die EU-Delegation in der Türkei sowie Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International waren als Beobachter vertreten. Menschenrechtsorganisationen werten den Fall dennoch als Beispiel für die schwierige Lage von LGBTIQ+-Organisationen in der Türkei. Immer wieder würden vage formulierte Moralgesetze genutzt, um die Arbeit zivilgesellschaftlicher Gruppen zu hinterfragen. Derzeit arbeitet die Regierung zudem an zwei radikalen Anti-LGBTIQ+-Gesetzen.