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Prozessauftakt in Rom Drei Männer wegen Attacke auf schwules Paar angeklagt

Von ms - 15.05.2026 - 13:30 Uhr
Prozessauftakt in Rom
Foto: iStock / koldo studio / Bearbeitung FASH Medien KI
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Fast zwei Jahre nach einem mutmaßlich homophoben Angriff auf ein schwules Paar in Rom kommt der Fall nun endlich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft drei Angeklagten unter anderem schwere Körperverletzung vor. Erstmals wurde in dem Verfahren auch offiziell ein diskriminierendes Motiv wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität anerkannt.

Das Wichtigste im Überblick

  • Zwei Männer wurden in der Silvesternacht 2025 in Rom angegriffen, weil sie Hand in Hand gingen.
  • Drei Beschuldigte müssen sich nun vor Gericht verantworten.
  • Die Staatsanwaltschaft erkennt ein homophobes Motiv als strafverschärfenden Umstand an.
  • LGBTIQ+-Organisationen sehen den Fall als wichtiges Signal gegen Hassgewalt.
  • Aktivisten kritisieren weiterhin fehlende gesetzliche Regelungen gegen Homo- und Transfeindlichkeit in Italien.

Lebensgefährliche Verletzungen 

Der Angriff ereignete sich in der Nacht zum Neujahrstag 2025 im römischen Stadtteil Malatesta. Nach Angaben der Betroffenen Stephano Quinto und Matteo Guadagnoli wurden sie zunächst von einer Terrasse aus beleidigt und anschließend von einer Gruppe junger Männer attackiert. Unter homophoben Beschimpfungen wurde Stephano Quinto laut den Schilderungen mit Tritten und Schlägen verletzt. 

Matteo Guadagnoli versuchte demnach, die Situation mit seinem Mobiltelefon zu filmen, wurde jedoch bedroht und zur Löschung des Videos gezwungen. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte bei Stephano Quinto unter anderem ein Schädeltrauma, eine gebrochene Nase und erhebliche Gesichtsverletzungen, die Rede war von lebensgefährlichen Verletzungen. Glücklicherweise überlebte Quinto, seine Genesungszeit dauerte aber über einen Monat.  

„Inakzeptabler Angriff“

Nach der Tat erstattete das Paar Anzeige. Unterstützung erhielten die beiden von der LGBTIA+-Organisation Gaynet. Wenige Tage später organisierten Aktivisten im Viertel Malatesta eine Kundgebung gegen Hass und Gewalt. Eine Woche nach dem Angriff empfing Roms Bürgermeister Roberto Gualtieri die beiden Männer im Rathaus. Gemeinsam mit der Leiterin des städtischen LGBTIQ+-Büros, Marilena Grassadonia, bezeichnete Gualtieri die Tat als „äußerst schweren und inakzeptablen Angriff“. In Rom dürfe es „keinen Platz für Homo-, Lesben-, Bi- und Transfeindlichkeit sowie Gewalt geben“.

Die Vorverhandlung ist nach Angaben der Zeitung La Stampa für Anfang Oktober 2026 angesetzt. Ein Richter soll dann entscheiden, ob es zum Prozess kommt. Die Staatsanwaltschaft Rom wirft den drei Angeklagten unter anderem schwere Körperverletzung, Nötigung und gemeinschaftliche Tatbegehung vor. Zusätzlich wurde die strafverschärfende Regelung nach Artikel 604 des italienischen Strafgesetzbuches angesetzt. Damit erkennt die Justiz ein diskriminierendes Motiv im Zusammenhang mit sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität der Opfer an.

Hoffnung auf faires Verfahren

Rosario Coco, Vorsitzender der Organisation Gaynet, erklärte, man nehme „mit Zufriedenheit den Antrag auf Prozesszulassung und die Anerkennung der erschwerenden Bestimmung nach Artikel 604 zur Kenntnis, die den eindeutig homophoben Hintergrund dieses Angriffs bestätigt“. Weiter sagte Coco: „Die Ermittlungen waren nach allem, was uns berichtet wurde, sorgfältig und haben ermöglicht, die Verantwortlichen für einen Gewaltvorfall zu identifizieren, der die Stadt tief erschüttert hatte. Es bleibt jedoch äußerst schwerwiegend, dass es in Italien weiterhin kein umfassendes Gesetz gegen Homo-, Lesben-, Bi- und Transfeindlichkeit gibt: Die Anerkennung des diskriminierenden Charakters solcher Gewalttaten hängt noch immer von der Auslegung des Einzelfalls und der Sensibilität der Ermittler oder Richter ab.“

Schwules Paar will Mut machen

Auch Stephano Quinto und Matteo Guadagnoli äußerten sich zu dem Verfahren: „Es war schwer, so lange zu warten, der Prozess beginnt fast zwei Jahre später. Wir möchten Menschen, die von homophober und transfeindlicher Gewalt betroffen sind, ermutigen, Anzeige zu erstatten und das Schweigen zu brechen. Es ist wichtig, diese Realität sichtbar zu machen – das, was jeden Tag passiert –, denn darüber wird viel zu wenig gesprochen. Viele haben Angst, Anzeige zu erstatten, gerade weil die Gesetze fehlen, die uns schützen und all das verhindern sollten.“ Das sogenannte DDL Zan sollte die italienischen Gesetze gegen Hasskriminalität auch auf homo-, bi- und transfeindliche Straftaten ausweiten. Der Gesetzentwurf scheiterte jedoch 2021 im Senat. Deshalb liegt die Anerkennung eines diskriminierenden Motivs weiterhin im Ermessen einzelner Gerichte.

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