Historisches Urteil in Italien Erstmals darf ein Kind zwei schwule Väter und eine Mutter haben
In einem historischen Urteil hat der Berufungsgerichtshof von Bari erstmals in Italien ein Kind mit zwei Vätern und einer Mutter anerkannt, wie die Tageszeitung Corriere della Sera berichtet.
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht in Bari erkennt erstmals in Italien ein Kind mit zwei Vätern und einer Mutter an
- Kind wurde vor vier Jahren in Deutschland geboren, Adoption durch zweiten Vater bereits dort vollzogen
- Mutter stimmte der Adoption zu, Kind bleibt im Kontakt mit beiden Familien
- Italienisches Gericht übernimmt deutsche Entscheidung, trägt das Kind mit offiziell drei Eltern ein
- Urteil gilt als wichtiger Präzedenzfall für geteilte und erweiterte Elternschaft
Wichtiger Präzedenzfall
Das vier Jahre alte Kind wurde in Deutschland geboren. Der leibliche Vater ist mit einem italienisch-deutschen Mann verheiratet, während die Mutter eine langjährige Freundin der Familie ist, die das Kind nach einem sexuellen Verhältnis austrug. Bei der Geburt wurde das Kind sowohl von der Mutter als auch vom leiblichen Vater anerkannt und sofort dem Vater anvertraut.
Der zweite Vater, der mit dem biologischen Vater seit zehn Jahren verheiratet ist, beantragte daraufhin die Adoption des Kindes. In Deutschland war diese Stiefkindadoption möglich, während eine vergleichbare Regelung in Italien bislang nicht existiert. Anschließend beantragten die beiden Väter die Übertragung der deutschen Adoption auf italienisches Recht, um die Existenz von drei rechtlichen Eltern offiziell eintragen zu lassen. Die zuständige Gemeinde lehnte dies zunächst ab, da sie eine verbotene Leihmutterschaft vermutete.
Bereits zuvor hatte das deutsche Jugendamt die Adoption unterstützt. In der Begründung hieß es, beide Väter würden die elterliche Verantwortung tragen, das Kind lebe seit der Geburt bei ihnen, und die Mutter stimme der Adoption zu. Das Kind bleibt im Kontakt mit beiden Familien, einschließlich der leiblichen Geschwister. Der deutsche Richter erlaubte dem zweiten Vater, „die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem gemeinsamen Kind auszuüben, um das Zugehörigkeitsgefühl zur Familie zu stärken“.
Schritt hin zur Co-Elternschaft
Das Berufungsgericht in Bari folgte dieser Entscheidung jetzt und trug das Kind offiziell mit allen drei Eltern ein. „Es ist ein Urteil, das neue Formen geteilter Elternschaft schützt und die Möglichkeit eröffnet, ein Modell erweiterter Co-Elternschaft anzuerkennen, das sich vom traditionellen oder gleichgeschlechtlichen Paar unterscheidet, aber weder gegen das italienische Recht noch gegen das Wohl des Kindes verstößt“, erklärte die Anwältin Pasqua Manfredi von Rete Lenford, die die beiden Väter vertreten hatte.
Manfredi betonte außerdem: „Dieses Urteil zeigt, dass, wenn Leihmutterschaft ausgeschlossen ist, ein Abkommen über geteilte Elternschaft zwischen drei Personen nach italienischem Recht nicht verboten ist. In Deutschland, wo Leihmutterschaft ebenfalls verboten ist, sind viele schwule Väter auf diese Weise Eltern. Es ist kein Verbrechen, sondern die Anerkennung einer erweiterten Familie. Dieses Urteil ist ein wichtiger Präzedenzfall, da es plurale und geteilte Elternschaftsformen öffnet. Ein Kind kann mehrere elterliche Bezugspersonen haben, wenn dies seinem Wohl dient und auf authentischen, transparenten und nicht ausbeuterischen Beziehungen basiert.“