Direkt zum Inhalt
Verfahren in Budapest ausgesetzt
ANZEIGE

Paukenschlag in Ungarn Ist ein generelles Pride-Verbot verfassungswidrig?

ms - 06.03.2026 - 08:30 Uhr
Loading audio player...

Das Pester Zentralbezirksgericht hat das Strafverfahren gegen Gergely Karácsony, den Bürgermeister von Budapest, ausgesetzt und sich mit einer Anfrage an das Verfassungsgericht gewandt. Das Gericht soll nun prüfen, ob die zugrundeliegenden Bestimmungen des Versammlungs- und des Kinderschutzgesetzes in diesem Fall nicht gegen die ungarische Verfassung und internationale Verträge sowie gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.

Anklage nach Pride 2025

Das Verfahren gegen Karácsony war nach der Organisation der Pride-Parade im Juni 2025 eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn an, weil er die Parade trotz eines Verbots der Polizei organisiert hatte. Karácsony hatte das generelle Pride-Verbot in Ungarn umgangen, in dem er den CSD als städtische Veranstaltung umdefiniert hatte. Die Staatsanwaltschaft argumentiert indes, dass die Veranstaltung gegen das neue Versammlungs- und das Kinderschutzgesetz verstoßen habe, das die Verbreitung von Inhalten zu Homosexualität und Geschlechtsumwandlungen für Minderjährige verbietet.

Der Bürgermeister von Budapest hatte sich jedoch geweigert, das Verfahren ohne Verhandlung zu akzeptieren und bestand auf einem vollständigen Gerichtsverfahren. In ihrer Anklage forderte die Staatsanwaltschaft, dass Karácsony mit einer Geldstrafe belegt wird, ohne eine öffentliche Verhandlung anzusetzen. Dies wurde jedoch von Karácsony abgelehnt. Das Verfassungsgericht hat nun 90 Tage Zeit, zu entscheiden, ob die betreffenden Gesetze mit der Verfassung in Einklang stehen oder nicht. 

Richter kritisieren vagen Gesetzestext 

Ein weiterer Streitpunkt sind die Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes: Der Gesetzestext enthält ein Bindewort („oder“), dessen Bedeutung laut Gericht nicht eindeutig ist. Das Gericht wies darauf hin, dass es so mehrere Interpretationen des Gesetzes geben könnte. Die Formulierung könnte so ausgelegt werden, dass sowohl die Darstellung von Pornografie als auch von Homosexualität und Geschlechtsumwandlungen für unter 18-Jährige verboten ist, oder dies nur die Darstellung von Pornografie betrifft.

Die Richter in Pest hoben auch hervor, dass die allgemeine Regelung, also auch das Pride-Verbot, möglicherweise diskriminierend gegenüber der LGBTIQ+-Gemeinschaft sei und deren Meinungsfreiheit einschränke. Es könnte daher erforderlich sein, das Gesetz zu präzisieren, um festzulegen, welche Inhalte für Minderjährige konkret verboten sind und welche Verhaltensweisen als schädlich gelten – und welche nicht. 

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Ende der Badehaus-Verbote

San Diego streicht alte Vorschrift

San Diego schafft ein seit den 1980er-Jahren bestehendes Badehaus-Verbot ab, das einst zur Eindämmung von HIV eingeführt worden war.
KI und LGBTIQ+

Outing der sexuellen Orientierung

KI kann LGBTIQ+-Menschen diskriminieren oder sensible Identitäten ableiten – zugleich warnt ein Anthropic-Forscher vor weiteren extremen Risiken.
Doppelmoral in Dallas

Grindr und Republikaner

Beim Parteitag der Republikaner war der LGBTIQ+-Kulturkampf ein zentrales Thema. Gleichzeitig vermeldete Grindr Ausfälle wegen Überbelastung der App.
Mit Pride-Flagge ins Ziel

Queerer Läufer schreibt Geschichte

Der nicht-binäre Ryan Montgomery wurde beim Western States Endurance Run zum schnellsten US-Amerikaner über 100 Meilen und schrieb damit Geschichte.
Lesbische Polizistin packt aus

Sexuelle Belästigung von Kollegen

Eine lesbische Polizistin aus New Jersey wirft Kollegen sexuelle Belästigung und ihrem Polizeichef Diskriminierung vor.
Mehr Schutz für Kinder online

Experten legen 56 Empfehlungen vor

Eine Expertenkommission legte heute 56 Empfehlungen für besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vor.
Sexuelle Bildung in Italien

Referendum erreicht wichtige Hürde

Mehr als 500.000 Menschen haben ein Referendum gegen ein Gesetz in Italien unterschrieben, dass sexuelle Bildung und LGBTIQ+ an Schulen untersagt.
Noah Segsy ist tot

Schwuler Adultstar ertrinkt im Pool

Der 22-jährige deutsche schwule Hardcore-Content-Creator Riccardo Staudt alias Noah Segsy ist auf Zypern ertrunken. Die Todesumstände sind noch unklar
25 Jahre 9/11

Der Anschlag und LGBTIQ+

25 Jahre nach 9/11 zeigt sich: Die Anschläge veränderten auch das Leben von LGBTIQ+-Menschen und machten rechtliche Ungleichheiten sichtbar.