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Geschlechtseintrag Österreich Einträge als „inter“, „divers“ sowie „offen“ möglich

Von ms - 05.03.2026 - 10:00 Uhr
Geschlechtseintrag in Österreich
Foto: iStock / Elmar Gubisch
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Seit dieser Woche können trans* Personen in Österreich ihren Geschlechtseintrag deutlich flexibler gestalten. Neben den traditionellen Optionen „männlich“ und „weiblich“ stehen nun auch die Einträge „inter“, „divers“ sowie „offen“ zur Verfügung, und es gibt zudem die Möglichkeit, den Eintrag vollständig zu streichen. Diese Neuerung im Personenstandsrecht wurde vom Innenministerium eingeführt und erweitert damit die Optionen im Zentralen Personenstandsregister.

Reaktion auf das VfGH-Urteil

Auslöser für die Änderung war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), das besagt, dass nicht-binäre Personen das Recht haben, ihren Geschlechtseintrag zu löschen. Das Innenministerium hat nun dieses Urteil mit einer neuen Dienstanweisung für die standesrechtliche Arbeit umgesetzt. In der neuen Anleitung verweist das Ministerium ausdrücklich auf die Entscheidung des VfGH. „Die Geschlechtsbezeichungen, die bislang intergeschlechtlichen Personen vorbehalten waren, dürfen nun auch von trans* Personen genutzt werden“, heißt es in der Dienstanweisung. Damit haben trans* Personen nun dieselben Optionen wie intergeschlechtliche Menschen.

Verbindliche Regelung umgesetzt

Vertreter aus der queeren Community begrüßen die Änderung. Michael Müller, Sprecher des Vereins HOSI Linz, sagte: „Was von Betroffenen lange gefordert wurde, ist nun endlich verbindlich geregelt.“ Auch Mel Dafert, Obmann des Vereins younited – Verein für queere Angelegenheiten, äußerte sich positiv: „Das Urteil des VfGH von 2018 wird nun vollständig umgesetzt und nicht-binären Personen wird endlich die Möglichkeit gegeben, auch rechtlich in ihrem Geschlecht leben zu können.“ Die neue Regelung ist Teil einer kontinuierlichen rechtlichen Entwicklung, die 2018 ihren Anfang nahm. Damals ermöglichte der VfGH erstmals die Eintragung von Geschlechtern neben „männlich“ und „weiblich“. Ein Jahr später, 2019, wurde der Eintrag „inter/divers“ für intergeschlechtliche Personen offiziell eingeführt

Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelung ist, dass trans* Personen nicht mehr verpflichtet sind, ein Geschlecht in ihrer Melderegister-Eintragung anzugeben. Ein bestehender Geschlechtseintrag kann auf Antrag geändert oder berichtigt werden. „Das Feld ‚Geschlecht‘ darf auf Antrag auch leer bleiben“, lautet die Dienstanweisung. Für viele nicht-binäre Menschen stellt dies erstmals eine klare rechtliche Grundlage dar, um keinen Geschlechtseintrag führen zu müssen. 

Gutachten weiterhin erforderlich

Wer seinen Geschlechtseintrag ändern oder löschen möchte, muss allerdings weiterhin ein behördliches Verfahren durchlaufen. Dabei prüft die Personenstandsbehörde, ob eine „ernsthafte Nichtübereinstimmung“ zwischen der empfundenen Geschlechtsidentität und dem im Zentralen Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht vorliegt. Diese Prüfung orientiert sich an der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und erfolgt meist anhand eines Gutachtens. Als Grundlage für die Prüfung können Stellungnahmen von Fachärzten und Psychologen dienen.

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