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Erleichterte Stiefkindadoption
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Erleichterte Stiefkindadoption Mehr Gleichberechtigung für lesbische Paare mit Kindern in der Schweiz

ms - 04.03.2026 - 08:00 Uhr
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Vier Jahre nach der Einführung der Ehe für alle hat der Schweizer Nationalrat jetzt mit 121 zu 55 Stimmen eine bisher bestehende Ungleichbehandlung zwischen lesbischen Paaren und heterosexuellen Eltern beendet. Mit der Zustimmung zur erleichterten Stiefkindadoption sollen Kinder aus Regenbogenfamilien künftig von Geburt an rechtlich abgesichert sein. Queere Vereine im Land begrüßen die Entscheidung.

Klares Signal für Gerechtigkeit 

„Kinder aus Regenbogenfamilien werden endlich von Geburt an rechtlich abgesichert“, so Jasmin Bärtschi, Co-Präsidentin der SP queer Schweiz. „Die Begrenzung der Verfahrenslänge auf sechs Monate und die Möglichkeit, das Gesuch bereits vor der Geburt einzureichen, garantieren ihnen die Sicherheit, die sie verdienen – und die längst überfällig war.“ Die SP Schweiz und der SP queer Schweiz betonten dabei unisono, dass es nicht weiter hinnehmbar war, dass Kinder aufgrund der sexuellen Orientierung ihrer Eltern rechtlich benachteiligt werden. „Das Parlament sendet heute ein klares Signal der Gerechtigkeit – für die Kinder und für ihre Familien“, so SP-Nationalrätin Tamara Funiciello.

Vereinfachtes Verfahren 

Regenbogenfamilien sind über Jahre hinweg mit hohen Kosten, teils langen Wartefristen und einem generell sehr aufwändigen Adoptionsverfahren konfrontiert gewesen. „Endlich werden diese unnötigen Ungleichheiten beseitigt und diese Familien erhalten den Schutz, den sie verdienen“, sagt Ruben Calhas Lopes, Mitglied der Geschäftsleitung der SP queer Schweiz. Mit der vorgeschlagenen Reform wird die einjährige Pflegefrist vor Einreichung des Adoptionsgesuchs gestrichen, was das Verfahren wesentlich verkürzt.

Ähnlich positiv bewerten der Dachverband Regenbogenfamilien, Pink Cross und die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) die jüngste Entscheidung. „Mit dem vereinfachten, schnelleren Verfahren werden die Kinder in Regenbogenfamilien endlich besser geschützt“, so die Verbände. 

Bisherige Richtlinien waren belastend

Nadja Herz, Rechtsanwältin und Co-Präsidentin der LOS, betonte dabei überdies: „Wir haben im Dezember eine Umfrage unter Regenbogenfamilien durchgeführt, die ihre eigenen Kinder adoptieren mussten. Das Fazit ist eindeutig: Die Verfahren waren bisher nicht nur extrem belastend und langwierig, sondern auch willkürlich, da sie vom Wohnsitzkanton abhingen. Wir mussten zudem feststellen, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen massiv sind – in einigen Kantonen ist ein Abschluss innerhalb von zwei Monaten möglich, während andere 30 Monate benötigen. Diese diskriminierende Situation ist untragbar und wird sich nun glücklicherweise ändern.“

Und Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross, ergänzt: „Gemäß Menschenrechtskonvention haben alle Familien das Recht auf Achtung ihres Familienlebens. Das muss auch für alle Regenbogenfamilien gelten. Der Nationalrat hat heute einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht, damit das Kind grundlegende Rechte erhält wie etwa den Familiennamen, das Bürgerrecht, die elterliche Sorge, Unterhaltsansprüche sowie Sozialversicherungs- und Erbansprüche.“

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