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Geschlechtsänderung: Beförderungsausschluss von Polizistin

Zitat: "Das mache ich auch" Geschlechtsänderung: Beförderungsausschluss von Polizistin

mr - 24.02.2026 - 13:30 Uhr
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Eine Polizeikommissarin bleibt vorerst von Beförderungen ausgeschlossen, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, dass ihr Ausschluss aus dem Beförderungsprozess rechtmäßig ist. Im Zentrum steht der Verdacht, dass die Kommissarin ihren Geschlechtseintrag gezielt geändert haben könnte, um im Zuge der Frauenförderung rascher aufsteigen zu können. Die Person, die im Mai das Geschlecht offiziell von männlich auf weiblich geändert hatte, darf also vom Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden.

 

Gericht bewertet Ausschluss als zulässig

Das Polizeipräsidium Düsseldorf hatte die Kommissarin nicht bei Beförderungsverfahren im Zeitraum von November 2025 bis Januar 2026 berücksichtigt, da ein Disziplinarverfahren gegen sie läuft. Das Gericht sah es als begründet an, dass die Beamtin ihren Eintrag beim Standesamt nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz im Mai 2025 offenbar vor allem aus taktischen Gründen ändern ließ. Die Kommissarin hatte dies mit Eilanträgen angefochten, wurde jedoch in allen Fällen abgewiesen. Laut den Richterinnen und Richtern bestand der Verdacht, dass sie mit der Änderung gezielt von Fördermaßnahmen für weibliche Polizistinnen profitieren wollte.

 

Hinweise sprechen für den Verdacht

Mehrere Aussagen der Kommissarin gegenüber Kolleginnen und Kollegen bestärkten laut Gerichtsentscheidung den Anfangsverdacht. So soll sie unter anderem nach einem Bericht über eine beförderte trans* Polizeibeamtin verkündet haben: „Das mache ich auch.“ Zudem deutete sie an, im kommenden Jahr „wieder ein Mann“ zu sein. Solche Äußerungen wertete das Gericht als potenziellen Verstoß gegen die dienstliche Integrität und betonte deren Eignung, das Vertrauen im dienstlichen Umfeld zu erschüttern.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein separates Verfahren wegen des Verdachts auf versuchten Betrug bereits mangels Strafbarkeit eingestellt. Der Anwalt der Kommissarin bezeichnete die Aussagen seiner Mandantin als missverstandene Ironie und warf dem Polizeipräsidium Queerfeindlichkeit vor. Die Betroffene identifiziere sich seit Jahren als Frau und habe den Personenstand aus persönlichen Gründen geändert.

 

Selbstbestimmungsgesetz im bisherigen Rechtstest

Das Selbstbestimmungsgesetz, seit 2025 in Kraft, vereinfacht die weibliche oder männliche Selbsteintragung. Kritikerinnen und Kritiker warnen vor potenziellen Missbrauchsmöglichkeiten in Förderprogrammen oder im Justizsystem. Befürworterinnen und Befürworter hingegen heben hervor, dass die überwiegende Mehrheit der trans* Personen die Änderung des Geschlechtseintrags ernst und aus tief empfundener Identität beantrage. Öffentliche Stellen, so betonen Expertinnen und Experten, müssten daher sensible Prüfungen vornehmen, ohne pauschales Misstrauen zu schüren.

 

Neue Anforderungen an Behörden

Der Fall zeigt die Herausforderungen auf, vor die Behörden durch die Liberalisierung des Personenstandsrechts gestellt werden. Aktuell bleibt die Kommissarin von Beförderungen ausgeschlossen, kann aber Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Die Debatte wird vermutlich weiterhin begleiten, wie ein fairer, transparenter Umgang zwischen Gleichberechtigung und Missbrauchsverdacht gestaltet werden kann. Das Vertrauen in inklusive und gerechte Verfahren steht dabei auf dem Prüfstand.

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