Abschiebung von LGBTIQ+ Trumps Asylpolitik bringt queere Flüchtlinge in Lebensgefahr
US-Anwälte und amerikanische LGBTIQ+-Organisationen warnen vor schwerwiegenden Folgen der Asyl- und Abschiebepolitik der US-Regierung unter Präsident Donald Trump. Demnach sollen demnächst auch queere und homosexuelle Asylsuchende in Länder abgeschoben oder dorthin überstellt werden, in denen ihnen Haft, Folter oder sogar die Todesstrafe drohen – darunter Uganda und Iran.
Kein Schutz mehr für LGBTIQ+-Flüchtlinge?
Nach Angaben von Juristen setzt die Regierung verstärkt auf Drittstaatenüberstellungen und eine aggressive Abschiebepraxis. Betroffen seien auch Asylsuchende mit gut dokumentierten und rechtlich starken Schutzansprüchen. Aktivisten und mehrere queere Vereine sehen darin eine Abkehr von der langjährigen Verpflichtung der USA, Menschen Schutz zu gewähren, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden. Bekah Wolf vom American Immigration Council, die LGBTIQ+-Flüchtlinge aus mehreren Ländern vertritt, sprach von einem landesweiten Muster. „Das sind keine Einzelfälle“, sagte Wolf. Ähnliche Entscheidungen träten unabhängig vom Gerichtsstandort auf.
Uganda im Fokus der Kritik
Besonders groß ist die Sorge vor Überstellungen nach Uganda. Das ostafrikanische Land zählt zu den Staaten mit den weltweit schärfsten Gesetzen gegen LGBTIQ+-Menschen. Ein 2023 verabschiedetes Anti-Homosexualitätsgesetz sieht lebenslange Haft für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen und Sex vor. In Fällen sogenannter „schwerer Homosexualität“ ist sogar die Todesstrafe möglich. Zudem wird die angebliche „Förderung“ von Homosexualität unter Strafe gestellt.
„Uganda ist kein sicherer Ort für LGBTIQ+-Menschen“, so Wolf. „Die Vorstellung, Menschen dorthin zu schicken, damit dort über ihren Schutzanspruch entschieden wird, ist zutiefst beunruhigend.“ Wolf schilderte mehrere Fälle von LGBTIQ+-Asylsuchenden aus Marokko, darunter ein schwuler Mann und eine trans* Frau. Ihre Asylanträge seien abgelehnt oder verzögert worden, nun drohe eine Überstellung nach Uganda. Im Fall des Mannes hätten Regierungsanwälte beantragt, das Asylverfahren ohne vollständige Prüfung einzustellen und Uganda als alternatives Ziel zu benennen.
Der Mann befinde sich seit mehr als einem Jahr in Abschiebehaft. Sein Verfahren sei wiederholt vertagt worden, weil kein Dolmetscher für die Sprache zur Verfügung stand. „Alles, was dieses Abkommen sagt, ist, dass wir Menschen nach Uganda schicken können und Uganda dann entscheidet, ob es sie schützt. Das ist schon an sich absurd – und für LGBTIQ+-Menschen erst recht“, so Wolf weiter.
Drittstaatenabkommen der USA
Grundlage möglicher Überstellungen ist ein vierseitiges Abkommen zwischen den USA und Uganda vom Juli 2025. Es erlaubt US-Behörden, Flüchtlinge aus Drittstaaten nach Uganda zu verlegen, damit dort über Schutzgesuche entschieden wird. Uganda behält dabei die volle Entscheidungsgewalt.
Wolf bezeichnete das Abkommen als deutliche Abkehr von der bisherigen Asylpraxis. „Das ist ein Mechanismus, um Asylverfahren gar nicht erst zu führen.“ Zwar enthalte der Text Hinweise auf internationale Flüchtlings- und Folterverbote, doch fehlten verbindliche Standards, eine Anerkennung sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität als Schutzgrund sowie unabhängige Kontrollmechanismen. „Das Abkommen setzt ein Maß an Sicherheit und Fairness voraus, das es für LGBTIQ+-Menschen in Uganda schlicht nicht gibt“, so Wolf.
Besondere Risiken für trans* Menschen
Für trans* Personen verschärfen sich demnach die Risiken nach Einschätzung von Anwälten zusätzlich durch die Haltung der US-Regierung zur Geschlechtsidentität. Die Trump-Regierung habe öffentlich bestritten, dass Transidentität als rechtlich relevante Kategorie existiere. „Wenn eine Regierung die Existenz von Transidentität leugnet, wird es für Entscheidungsträger viel einfacher, die reale Gefahr, der diese Menschen ausgesetzt sind, zu ignorieren“, bekräftigt Wolf weiter. In Asylverfahren äußere sich dies in erhöhter Skepsis und engen Auslegungen von Geschlechtsidentität.
Iran-Fälle verdeutlichen die Gefahr
Neben Uganda verweisen Anwälte auch auf Abschiebungsfälle nach Iran. Wolf vertritt zwei schwule Männer aus dem Iran, die in einer Beziehung leben und dorthin abgeschoben werden sollen - der Fall sorgte erst Anfang der Woche international für Schlagzeilen. Im Iran ist Homosexualität strafbar und kann mit Haft, Folter oder dem Tod bestraft werden, zuletzt dramatisierte sich die Lage für Schwule und Lesben aufgrund der offenen Widerstände gegen das Mullah-Regime weiter.
Die Männer flohen wegen Verfolgung in die USA, ihre Asylanträge wurden jedoch ohne anwaltliche Vertretung abgelehnt. Eine Abschiebung wurde zuletzt vorläufig ausgesetzt. „Einige Iraner wurden am Sonntag abgeschoben“, sagte Wolf. Warum die beiden Männer bislang verschont blieben, sei unklar. Das US-Heimatschutzministerium äußerte sich bisher dazu nicht.
Warnungen von Menschenrechtsorganisationen
Shannon Minter vom National Center for LGBTQ+ Rights sprach von „außerordentlich gefährlichen“ Praktiken. „Wir sind zutiefst besorgt über den schweren Schaden, der LGBTIQ+-Menschen zugefügt wird, die vor Gewalt geflohen sind und dennoch in Länder abgeschoben werden, in denen ihr Leben in Gefahr ist.“
David Stacy von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Campaign sieht dabei ein grundlegendes Muster. „Freiheit, Gleichheit und Sicherheit sind grundlegende amerikanische Werte. Doch die Trump-Regierung greift LGBTIQ+-Menschen in vielen Politikfeldern an.“ Niemand dürfe in ein Land zurückgeschickt werden, in dem Verfolgung drohe. „Das ist Grausamkeit jenseits jeder Vorstellung“, so Stacy.