Homophobie unter Polizisten Verfahren gegen zwei angehende Polizisten in Brandenburg
Gegen zwei Polizeianwärter in Brandenburg wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Ihnen werden homophobe, rassistische und staatsfeindliche Äußerungen im Rahmen des Unterrichts vorgeworfen. Trotz laufender Ermittlungen nehmen beide zumindest vorerst weiterhin am Polizeivorbereitungsdienst teil.
Homosexuelle seien „kranke Menschen“
Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen die Beschuldigten im Unterricht geäußert haben, sie wollten einen schwarzen Straftäter „erschießen, in einer Tonne ertränken, verbrennen“. Zudem sollen sie erklärt haben, sie würden ihre Dienstwaffe mit nach Hause nehmen, „falls der Staat kommt, um den Impfstatus zu überprüfen“. Homosexuelle sollen von ihnen als „kranke Menschen“ bezeichnet worden sein. Über den Verfassungsschutz sollen sie gesagt haben, diesem könne man „nicht glauben“, da er „politisch gesteuert“ sei.
Die Aussagen sollen von Mitschülerinnen und Mitschülern dokumentiert worden sein. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hatte bereits im Herbst über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen die beiden Kommissar-Anwärter berichtet, ohne nähere Einzelheiten zu nennen.
Polizeischüler bleiben im Dienst
Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe über ihre Rechtsvertretung zurück. Unabhängig davon wurden sie von der Polizei zunächst um einen Jahrgang zurückgestuft und konnten ihre Abschlussprüfung im Herbst nicht ablegen. Zudem leitete die Polizeibehörde ein Entlassungsverfahren ein. Zur Begründung hieß es, es bestehe eine „charakterliche Nichteignung“. In der Folge entließ Innenminister René Wilke (SPD) die beiden Polizeischüler aus dem Dienst. Eine Weiterbeschäftigung würde „das Ansehen und das Vertrauen in die Polizei schädigen“, erklärte das Innenministerium.
Gegen diese Entscheidung legten die Anwälte der Betroffenen allerdings Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht Potsdam entschied daraufhin, den Anwärtern sei vorläufig die weitere Teilnahme am Polizei-Vorbereitungsdienst bis zu einer endgültigen Entscheidung zu ermöglichen. Beide bleiben damit zunächst im Dienst. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Volksverhetzung dauern an.