Selenskyj bricht Versprechen Neues Gesetz in der Ukraine soll LGBTIQ+-Menschen ausschließen
Rolle rückwärts bei den Menschenrechten für Homosexuelle und queere Personen in der Ukraine: Ein geplanter neuer Zivilkodex in der Ukraine könnte nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen die Chancen des Landes auf einen Beitritt zur Europäischen Union erheblich beeinträchtigen. Der Entwurf, der derzeit vom Vorsitzenden des ukrainischen Parlaments vorbereitet wird, soll den bisherigen Familienkodex vollständig ersetzen und zählt zu den weitreichendsten homophoben Reformen des Privatrechts seit Jahrzehnten – dabei richtet sich das angedachte neue Gesetz gezielt direkt gegen die LGBTIQ+-Community.
Keine Anerkennung homosexueller Paare
Das Vorhaben wird offiziell als Modernisierung im Einklang mit EU-Standards dargestellt. Kritiker warnen jedoch, dass die vorgesehenen Regelungen die Rechte und die rechtliche Sicherheit von LGBTIQ+-Personen deutlich einschränken würden. Dies stehe im Widerspruch zu den Nichtdiskriminierungsgrundsätzen der EU sowie zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Nach Angaben von ILGA-Europe erfüllt der Entwurf zentrale Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses nicht. Zwar werde das Familien- und Zivilrecht umfassend überarbeitet, eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare sei jedoch weiterhin nicht vorgesehen.
Selenskyj bricht sein Versprechen
Damit verstoße die Ukraine gegen ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, gegen die EGMR-Rechtsprechung sowie gegen Zusagen der EU-Beitrittsverhandlungen. Nach diesen Vorgaben hätte die Ukraine bereits bis zum dritten Quartal 2025 ein Gesetz zu eingetragenen Partnerschaften verabschieden sollen. Entsprechende Gesetzentwürfe liegen seit mehr als zwei Jahren im Parlament, ohne weiter behandelt zu werden.
Zuletzt bekräftigte im Sommer 2025 erstmals auch ein ukrainisches Gericht das Grundrecht auf Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare. Mit dem jüngsten Gesetzesvorhaben würden überdies die Versprechungen von Präsident Wolodymyr Selenskyj, homosexuellen Paaren mehr Rechte zukommen zu lassen, obsolet. Der Regierungschef und das Parlament widersprechen damit auch den Wünschen der Bevölkerung, rund 70 Prozent der Ukrainer sind für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe.
Besonders umstritten ist, dass der neue Zivilkodex sogenannte „faktische Familiengemeinschaften“ ausschließlich als verschiedengeschlechtliche Partnerschaften definiert und gleichgeschlechtliche Familien ausdrücklich ausschließt. Dadurch würden bestehende Gerichtsentscheidungen, die gleichgeschlechtliche Paare als Familien anerkannt haben, faktisch aufgehoben. Die bislang begrenzten rechtlichen Schutzmechanismen würden entfallen.
Konfrontationskurs mit der EU
Kritik gibt es auch mit Blick auf trans* Personen. Der Entwurf sieht vor, Ehen automatisch für ungültig zu erklären, wenn eine beteiligte Person ihr Geschlecht rechtlich geändert hat. Dies würde nach Einschätzung von Juristen erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen und der einschlägigen EGMR-Rechtsprechung zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts widersprechen.
Der ILGA-Europe zufolge müssten in den Entwurf Änderungen aufgenommen werden, die sich an den bestehenden Gesetzentwürfen zu zivilen Partnerschaften orientieren, um den EU-Beitrittsprozess nicht zu gefährden. Bislang seien jedoch keine der beim Parlamentspräsidenten Ruslan Stefantschuk eingereichten Änderungsanträge aufgegriffen worden.
Die juristische Direktorin von ILGA-Europe, Katrin Hugendubel, erklärte: „Diese Version des Zivilkodex sollte nicht in ihrer jetzigen Form verabschiedet werden, wenn die Ukraine ihren Weg in die Europäische Union ernsthaft verfolgen will.“ Der Entwurf würde „mühsam erkämpfte Schutzmechanismen der nationalen Rechtsprechung zurückdrehen“, mit den Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und den EU-Beitrittszusagen kollidieren und den im Beitrittsplan festgelegten Verpflichtungen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften widersprechen.
Extrem homophobes Hass-Gesetz
Hugendubel weiter: „Beim jetzigen Stand würde dieser Entwurf eines der restriktivsten rechtlichen Rahmenwerke für gleichgeschlechtliche Paare in der EU und in der Beitrittsregion schaffen. Er wäre nur noch restriktiver als Georgien, das 2024 gezielt LGBTIQ+-feindliche Gesetze verabschiedet hat, um sich vom EU-Rechtsbestand zu entfernen.“ Es sei entscheidend, ein solches „georgisches Szenario“ in der Ukraine zu verhindern.
Die Europäische Kommission müsse daher unmissverständlich klarstellen, dass ein EU-Beitritt nur möglich sei, wenn Nichtdiskriminierung gewährleistet werde und die rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Paare und LGBTIQ+-Familien nicht geschwächt werde. Die Ukraine dürfe sich nicht von den europäischen Menschenrechtsstandards entfernen, zu deren Einhaltung sie sich selbst verpflichtet habe, betonte Hugendubel weiter.
Auch aus der ukrainischen Zivilgesellschaft kommt Kritik. Die Geschäftsführerin der NGO Fulcrum UA, Tania Kasian, erklärte, die ukrainische LGBTIQ+-Community und Menschenrechtsverteidiger forderten die Europäische Kommission zu einer öffentlichen Stellungnahme auf. Diese könne ein entscheidender Faktor sein, um das Voranschreiten dieser Initiative zu stoppen und grundlegende Rechte in der Ukraine zu schützen.