Mehr LGBTIQ+-Menschenrechte Forderung nach mehr Schutz für LGBTIQ+ im EU-Parlament angenommen
Die zuständige Bürgerrechtskommission des Europäischen Parlaments (LIBE) hat einen Bericht zur Stärkung der Grundrechte in der Europäischen Union teilweise gebilligt. Das sogenannte Zan-Papier war von dem schwulen italienischen Europaabgeordneten und LGBTIQ+-Aktivisten Alessandro Zan (Demokratische Partei) eingebracht worden und gilt als politisches Signal für eine stärkere Verbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta – das soll insbesondere die Rechte von LGBTIQ+-Menschen stärken.
Stärkung von LGBTIQ+-Rechten in Europa
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union besteht seit dem Jahr 2000 und garantiert unter anderem Gleichheit, Würde, Freiheit und Schutz vor Diskriminierung. Nach Ansicht der Initiatoren wird sie jedoch in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich umgesetzt. Insbesondere bei den Rechten von Frauen, LGBTIQ+-Personen, Migranten und weiteren Minderheiten gebe es Defizite, unter anderem in Ungarn, Bulgarien, der Slowakei und Italien.
Der Bericht wurde im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit Mehrheit angenommen. Unterstützung kam von progressiven und liberalen Fraktionen, während rechte Parteien dagegen stimmten. Zu den gebilligten Punkten zählen Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie ein besserer Schutz von Opfern. Zudem spricht sich der Bericht gegen Diskriminierung von Frauen, Minderjährigen, queeren und homosexuellen Personen, Migranten, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen aus. Verurteilt werden außerdem Gesetze gegen sogenannte „LGBT-Propaganda“, die als diskriminierend eingestuft werden.
Anerkennung von Regenbogenfamilien
Der Text fordert eine europaweite Anerkennung aller Familienformen, einschließlich Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern. Zudem wird eine schnelle Verabschiedung eines EU-weiten Gesetzes zur Anerkennung der Elternschaft verlangt, um zu verhindern, dass Kinder beim Überschreiten von Grenzen ihre rechtliche Absicherung verlieren. Weitere Punkte betreffen das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, die Anerkennung des Geschlechts in amtlichen Dokumenten, die Verurteilung von Konversionspraktiken sowie eine Verschärfung des Vorgehens gegen Hasskriminalität und Hass im Internet.
Verbindlicher Schutz für LGBTIQ+-Menschen
Darüber hinaus sieht der Bericht vor, EU-Fördermittel an die Einhaltung der Grundrechte zu knüpfen. Staaten, die gegen die Charta verstoßen, sollen finanzielle Konsequenzen riskieren. Langfristig soll zudem ein Verfahren zur Änderung der EU-Verträge eingeleitet werden, um die Grundrechtecharta verbindlicher zu machen.
Mehrere Vorschläge fanden jedoch keine Mehrheit. Dazu gehören die Anerkennung des Rechts auf Abtreibung als EU-weit garantiertes Recht, die ausdrückliche Aufnahme von Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck in das Diskriminierungsverbot, eine weitergehende Definition von Gleichstellung über die Kategorie „Mann und Frau“ hinaus sowie die Verankerung verbindlicher Klimaziele in der Charta. Diese Punkte wurden von rechten Fraktionen abgelehnt.
Der Bericht wird nun an den Ausschuss für konstitutionelle Fragen weitergeleitet und anschließend dem Plenum des Europäischen Parlaments vorgelegt. Eine Abstimmung wird frühestens nach April erwartet. Ein positives Votum hätte vor allem politische Signalwirkung. Gesetzgeberische Entscheidungen liegen weiterhin maßgeblich bei den Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union, die Reformen durch Vetos oder Verzögerungen beeinflussen können.