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Gesetz zu Herkunftsstaaten
Foto: iStock / Stadtratte
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Gesetz zu Herkunftsstaaten LSVD+ spricht von einem Skandal und Rechtsbruch

ms - 08.12.2025 - 10:30 Uhr
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Mit scharfen Worten kritisiert der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) jetzt den neuen Gesetzentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten. In zweiter und dritter Lesung wurde dieser im Bundestag verabschiedet. Ziel des Vorhabens ist es, dass künftig mittels einfacher Rechtsverordnung Länder als sicher eingestuft werden können, eine bisherige Zustimmung durch den Bundesrat entfällt damit – in der Vergangenheit scheiterten hier solche Vorhaben oftmals an den Stimmen der Linksfraktion sowie Bündnis 90 / Die Grünen. Der LSVD+ spricht von einem „Skandal“ sowie von einem „Rechtsbruch mit Ansage“. 

Verstoß gegen Bundesverfassungsgericht?

Unter anderem ist dabei vorgesehen, in einem ersten Schritt Marokko, Algerien,  Tunesien und Indien als „sichere Herkunftsstaaten“ zu definieren. Wird ein Staat als sicher eingestuft, kommt es bei Asylanfragen zu einem vereinfachten und schnelleren Verfahren – zumeist erfolgt dabei ein negativer Bescheid, da das Heimatland als sicher eingestuft wird, also offiziell keine Verfolgung droht. Für den LSVD+ ist klar, dass die Bundesregierung mit diesem Schritt auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgehen will. 

Die Richter des höchsten Gerichts in Deutschland hatten zuletzt dem Gesetzgeber zwar Ermessensspielräume bei der Auswahl der Informationsquellen und der Gesamteinschätzung eines Landes zugestanden, allerdings auch bekräftigt, dass das betreffende Land für alle Bevölkerungsgruppen sicher sein muss, gerade auch für Minderheiten wie LGBTIQ+-Menschen. Bei belastenden Hinweisen, dass eine Gruppe bedroht ist, darf das Land nicht als sicher eingestuft werden.  

LSVD+ betont „fatales Zeichen“ für LGBTIQ+

Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD+ dazu: „Wir verurteilen diese erneute Verschärfung der Asylpolitik. Schwerwiegende menschenrechtliche Bedenken gegen das Gesetz zur Einstufung von Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung wurden ignoriert. Der heutige Beschluss des Bundestags ist ein deutliches und fatales Zeichen, insbesondere für LSBTIQ*. In Marokko, Algerien und Tunesien sind LSBTIQ* massiven Gefahren ausgesetzt: Es drohen mehrjährige Haftstrafen, Folter durch Zwangsanaluntersuchungen und Gewalt durch staatliche Akteure, aber auch von Seiten der Zivilgesellschaft. Eine Einstufung dieser Länder als ´sichere Herkunftsstaaten´ blendet diese Tatsachen aus. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft in einem regulären Gesetzgebungsverfahren wäre dringend notwendig gewesen, um zu verhindern, dass vulnerable Menschen zu Kollateralschäden werden. Das heute verabschiedete Verfahren ist als zutiefst undemokratisch einzuordnen.“

Die Einstufung jener Staaten als sicher und das damit einhergehende schnelle Asylverfahren betreffe die Community dabei besonders: „Dies trifft LSBTIQ* Geflüchtete besonders hart, da sie sich bei der Anhörung aus begründeter Angst und Scham häufig nicht outen und ihren triftigen Asylgrund, nämlich die queerfeindliche Verfolgung, zunächst nicht vortragen. Um Vertrauen aufzubauen und sich Unterstützung durch Fachberatungsstellen zu suchen, fehlt ihnen die Zeit.“ 

Und weiter: „Queere Antragsteller*innen aus den als ´sicher´ eingestuften Ländern müssen aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden und ihre Schutzgesuche dürfen grundsätzlich niemals als ´offensichtlich unbegründet´ abgelehnt werden. Dazu ist eine systematische, flächendeckende Identifizierung besonderer Schutzbedarfe unter Beteiligung der Zivilgesellschaft notwendig. Andernfalls droht LSBTIQ* regelmäßig Abschiebung, Gewalt und Lebensgefahr, bevor Deutschland über ihren Schutzanspruch überhaupt entschieden hat.“

Dobrindt verweist auf Einzelfallprüfungen 

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich bereits im Sommer dieses Jahres für das Gesetzesvorhaben ausgesprochen und betont, dieses sei wichtig für die „wirksame Begrenzung der illegalen Migration“. Das neue Gesetz sei dabei ein „Ideologierückabwicklungsprozess mit dem klaren Signal: Staatliche Handlungsfähigkeit schlägt politische Ideologie.“ Der CSU-Politiker betonte überdies, dass die Einzelfallentscheidung bestehen bleibe inklusive einer individuellen Prüfung des Asyl- oder Schutzgesuchs gerade für LGBTIQ+-Menschen.

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