Menschenrechtslage in Malawi Die Vereinten Nationen prüfen Kriminalisierung von Schwulen
Der Kampf um grundsätzliche Menschenrechte für Schwule in Malawi dauert inzwischen seit mehr als einem Jahrzehnt an: Zweimal waren Gesetze, die männliche Homosexualität im Land unter Strafe stellen, seit 2012 auf internationalem Druck hin außer Kraft gesetzt worden, dann im Sommer 2024 setzte das Oberste Gericht diese wieder ein. Die letztgültige Entscheidung hat nun das Parlament, das dazu beharrlich schweigt. Für Schwule bedeutet das nach wie vor bis zu 14 Jahre Haft.
UN prüft Menschenrechtslage
Die Besonderheit des Strafrechts dabei: Lesbische Frauen werden nicht kriminalisiert, schwule Männer indes schon. Die deutsche Regierung hatte bereits mehrfach in der Vergangenheit versucht, zu intervenieren, zudem machten sich auch Weltstars wie Popsängerin Madonna für die Rechte von Schwulen im Land stark. Mutig versammelten sich Ende letzten Jahres dann überdies rund einhundert Menschen zum allerersten richtigen Pride. Die Lage vor Ort hat sich trotzdem bis heute nicht verbessert, jetzt haben sich offiziell die Vereinten Nationen eingeschaltet, die ab heute die Menschenrechtslage in dem ostafrikanischen Land überprüfen werden.
Obwohl in einigen Nachbarländern wie Angola, Botswana, Madagaskar, Mosambik, Namibia und Südafrika Gesetze gegen Homosexualität außer Kraft gesetzt oder aufgehoben worden sind, weigert sich die Regierung bis heute, diesen positiven Beispielen zu folgen. Der maßgebliche Grund ist die Macht der Kirchen: Die Mehrheit der Bevölkerung ist stark christlich geprägt, die zweitgrößte Religion ist der Islam. Vertreter beider Glaubensrichtungen hetzen seit Jahren gegen mehr Rechte für Schwule. Malawi ist deswegen bis heute eines von 30 Ländern in Afrika, die Gleichgeschlechtlichkeit kriminalisieren.
Wie hat sich Malawi entwickelt?
Die Hoffnungen sind jetzt groß, dass die sogenannte allgemeine regelmäßige Überprüfung der Menschenrechte (UPR) seitens der UN den Druck für eine Kehrtwende nun erneut verstärken kann – unterstützt wird das Vorhaben von einer Koalition von Bürgerrechtsgruppen und queeren Verbänden. Der Überprüfungsprozess basiert dabei auf drei Dokumenten: dem nationalen Bericht des überprüften Staates, Statements von unabhängigen Menschenrechtsexperten und Fachgremien sowie weiteren Informationen von anderen Interessengruppen, darunter zivilgesellschaftliche Organisationen wie LGBTIQ+-Verbände.
Michael Kayiyatsa, Geschäftsführer des Zentrums für Menschenrechte und Rehabilitation (CHRR), erklärte dazu: „Die UPR ist eine wichtige Gelegenheit für Malawi, eine Bilanz seiner Menschenrechtsaktivitäten zu ziehen und sein Engagement für internationale Menschenrechtsverpflichtungen zu demonstrieren. Sie ermöglicht es dem Land, die seit der letzten Überprüfung erzielten Fortschritte zu präsentieren, wie zum Beispiel Reformen, politische Maßnahmen und die Umsetzung früherer UPR-Empfehlungen.“
Forderung nach Reformen
Der Geschäftsführer der Community Health Rights Advocacy (CheRA), ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen, Aniz Mitha, betonte: „Wir wollen, dass sich die Regierung zur Reform jener Gesetze verpflichtet, die bisher LGBTIQ+-Personen diskriminieren, und überdies sicherstellt, dass diese Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen haben, ohne Verfolgung befürchten zu müssen.“ Zudem müsse Malawi endlich auch seine Polizeigesetze reformieren und den bisherigen nationalen HIV-Strategieplan für die kommenden Jahre überarbeiten. „Es ist an der Zeit, dass Malawi Stellung bezieht und Inklusion und Gleichberechtigung für alle Bürger fördert, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung“, so Mitha weiter.