Erfolg in Slowenien Künstliche Befruchtung künftig auch für homosexuelle Paare und alleinstehende Frauen
Erneut positive Nachrichten aus Slowenien – als erstes ost-europäisches Land führte die Regierung im Februar 2023 die gleichgeschlechtliche Ehe ein, nun stärkte der Verfassungsgerichtshof auch in puncto Kinderwunsch die Rechte von homosexuellen Paaren. Das höchste Gericht legte fest, dass sowohl Schwule und Lesben wie auch alleinstehende Frauen ein Recht auf künstliche Befruchtung haben.
Richterspruch für Regenbogenfamilien
Wird diese den betroffenen Personen verweigert, handelt es sich um eine verfassungswidrige Diskriminierung. Die Richter geben damit dem slowenischen Parlament ab jetzt ein Jahr Zeit, um die Gesetze dementsprechend anzupassen.
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist ein Sieg für alle, die in Slowenien eine Familie gründen wollen und denen diese Möglichkeit in der Vergangenheit zu Unrecht verwehrt wurde. Regenbogenfamilien und alleinerziehende Frauen sind Teil der slowenischen Gesellschaft – und auch ihre Kinder sein ein Teil der Gemeinschaft unseres Landes“, so ein Sprecher der landeseigenen LGBTI*-Organisation Legebitra.
Regierung begrüßt neue Richtlinien
Damit geht ein jahrelanger Kampf gegen die bisherigen Einschränkungen zu Ende, die seit der Einführung des Gesetzes zur In-vitro-Fertilisation im Jahr 2000 immer wieder für Kritik gesorgt hatten. Konservative Gruppen im Parlament hatten eine Überarbeitung des Gesetzes immer wieder verhindert oder sogar durch ein Referendum außer Kraft setzen lassen.
In einer ersten Stellungnahme begrüßte die Regierung das Urteil des höchsten Gerichts und erklärte, man wolle die Änderungen nun schnell umsetzen. Die mitregierende Linkspartei betonte außerdem: „Damit wird eine der größten Ungerechtigkeiten korrigiert, die den Frauen von den rechten Politikern und der katholischen Kirche in Slowenien angetan wurde!“