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LGBTI* im Rundfunkrat?
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LGBTI* im Rundfunkrat? LGBTI*-Vertretung nach Europawahl besonders wichtig

ms - 14.06.2024 - 10:00 Uhr
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Der Schwulen und Lesbenverband Hamburg (LSVD) drängt auf die Einführung eines Selbstvertretungssitzes für LGBTI* im NDR-Rundfunkrat. Der Verband der Hansestadt fordert deswegen alle demokratischen Parteien, die zur Bürgerschaftswahl am 2. März 2025 antreten, dazu auf, sich dafür verpflichtend einzusetzen. 

Staatsvertrag des NDR ohne LGBTI*?

In einer Neufassung des Staatsvertrages zum Norddeutschen Rundfunk hatten die Landesregierungen der Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates ausgeklammert. Damit hätten sie die Chance versäumt, das Gremium am Gebot der Vielfaltssicherung auszurichten, betont der LSVD in seiner Kritik.

Klares Zeichen nach Europawahl

„Es ist unerlässlich, dass die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates an die aktuellen gesellschaftlichen Realitäten angepasst wird. Gerade nach den massiven Zugewinnen für Parteien mit queerfeindlichen Positionen bei der Europawahl, ist eine diskriminierungsfreie Repräsentation in öffentlich-rechtlichen Medien dringend geboten. Wir fordern die Parteien auf, in ihren Wahlprogrammen für die Bürgerschaftswahl 2025 ein klares Versprechen abzugeben, den Staatsvertrag anpassen und queere Menschen endlich demokratisch beteiligen zu wollen“, so Wolfgang Preussner vom Landesvorstand.

Keine Vielfalt in Norddeutschland

Der NDR-Rundfunkrat, das Kontrollorgan des Norddeutschen Rundfunks, spiegele derzeit nicht die gesellschaftliche Vielfalt wider, die im 21. Jahrhundert als selbstverständlich gelten sollte. Trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das eine repräsentative Zusammensetzung der Aufsichtsgremien einforderte, haben die norddeutschen Bundesländer bislang keine Maßnahmen ergriffen, um die Vielfalt in diesem Gremium zu gewährleisten. Der LSVD Hamburg fordert daher jetzt, einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung dieser Reform noch in der kommenden Legislaturperiode vorzulegen. Die grundsätzlichen Forderungen des LSVD diesbezüglich sind nicht neu, bereits 2021 drängte der LSVD hier auf Änderungen

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