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Urteil gegen Hass
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Urteil gegen Hass Haft- und Geldstrafen für schwulenfeindliche Aussagen

ms - 15.04.2024 - 10:00 Uhr
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In zwei Fällen haben Gerichte in Österreich in den letzten Tagen klare Urteile gegen homophoben Hass gefällt. Im ersten Fall wurde eine Frau zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, im zweiten Prozess muss ein Chefinspektor 8.000 Euro Strafe zahlen. 

„Homosexuelle gehören erschossen“

In Salzburg stand jetzt eine 53-jährige Deutsche vor Gericht, weil sie im Juli 2023 immer wieder ihre schwulen Nachbarn in Saalfelden beschimpft hatte. So schrie die angetrunkene Frau dem homosexuellen Paar mehrfach entgegen: „Alle homosexuellen Männer gehören erschossen!“ Als später infolgedessen die Polizei anrückte, erklärte sie, „Alle Homosexuellen gehören vergast“ und zeigte dabei den Hitlergruß. Dazu rief die 53-jährige auch „Heil Hitler“. Kurz darauf, nachdem die Polizei wieder weggefahren war, drohte die Deutsche damit, das schwule Paar zu ermorden. Ein paar Tage später schließlich kletterte sie auf den Balkon der beiden Männer und zerstörte ihre Blumentöpfe. 

Therapie und Bewährung

Vor Gericht räumte die Frau nun alle Vorwürfe ein und betonte, sie sei nicht rechtsradikal, sondern habe im Sommer des letzten Jahres zu früh mit dem Trinken angefangen. Ferner erklärte sie auch auf Rückfrage, dass ihr nicht bewusst gewesen sei, dass zur Zeit des Dritten Reichs neben Juden auch Homosexuelle zu den Opfern der Nazi-Verfolgung gehört hatten. Nebst der Bewährungsstrafe von 14 Monaten muss sich die Deutsche jetzt einer Alkohol-Therapie unterziehen und verpflichtend die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen.   

Ermahnungen blieben wirkungslos 

Ähnlich homophob zeigte sich zu Beginn des letzten Jahres bereits ein Chefinspektor aus Oberösterreich – er hatte sich mehrfach immer wieder abwertend über Homosexuelle geäußert und beispielsweise erklärt: „Schwulsein ist eine Krankheit“. Nach drei Ermahnungen, die offensichtlich nicht zu einer Änderung seines Verhaltens führten, wurde er von seinem Vorgesetzen ermahnt, dass solche Aussagen „absolut unangebracht sind, nicht geduldet werden und absolut und strikt zu unterlassen sind.“

Einsichtig zeigte sich der Mann nicht, sodass es abermals im Laufe des letzten Jahres immer wieder zu Zwischenfällen kam. Am internationalen Tag gegen Homophobie Mitte Mai 2023 erklärte er so im Rahmen einer Weiterbildung vor Kollegen: „Von Schwuchteln geht keine Gefahr aus. Schwul sein ist ja nur eine Krankheit, wobei man das ja heutzutage nicht mehr sagen darf.“ Damit überspannte der Chefinspektor den Bogen allerdings und landete vor der Disziplinarbehörde, wo er auf „nicht schuldig“ plädierte. Die Verantwortlichen hatten hier nun kein Einsehen mehr und verurteilten ihn jetzt zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro. Noch unklar ist, ob der Fall auch dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird. 

Hasskriminalität in Österreich

Die letzten Daten des Innenministeriums zeigten 2023 klar auf, dass die Fälle von Hasskriminalität ähnlich wie in Deutschland auch in Österreich zuletzt rapide angestiegen sind. Binnen eines Jahres kletterten die Fallzahlen um sieben Prozent in die Höhe, die Dunkelziffer dürfte noch einmal deutlich höher liegen. Täglich kommt es nach Angaben des Innenministeriums inzwischen zu Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung der Opfer. LGBTI*-Organisationen sowie die politische Opposition kritisierte bereits mehrfach, dass die Problematik in Österreich noch immer größtenteils „totgeschwiegen“ werden würde. 

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