Neue Hoffnung in Uganda? Richter prüfen Rechtmäßigkeit des Anti-Homosexuellen-Gesetzes
Mit Spannung wartet die Gay-Community in Uganda in diesen Tagen auf ein Urteil des Verfassungsgerichts – dabei soll die Frage geklärt werden, ob das Anti-Homosexuellen-Gesetz, auch „Kill-the-Gays“-Gesetz genannt, überhaupt verfassungsmäßig ist. Die Hoffnung ist groß, dass die fünf Richter möglicherweise das Gesetz ganz kippen könnten.
Eine Frage der Verfassung
Im Sommer letzten Jahres trat trotz erbitterter Widerstände das Gesetz in Kraft und sieht seitdem für Homosexualität hohe Haftstrafen bin hin zur Todesstrafe vor. Zudem machen sich auch alle Menschen schuldig, die Homosexuellen helfen, ihnen Wohnungen vermieten oder sie nicht bei der Polizei melden.
International wurde das Gesetz immer wieder stark kritisiert, die Europäische Union sowie die USA haben Sanktionen verhängt, doch Ugandas Regierung hatte sich nicht von dem Beschluss abbringen lassen. Als letztes Mittel hatten daraufhin mehrere Menschenrechtsorganisatoren sowie Gay-Aktivisten eine Petition zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eingereicht – Ende letzten Jahres nahmen die Richter den Antrag überaschenderweise an.
Kann die Petition wirklich Erfolg haben?
Dabei steht allerdings durchaus die Frage im Raum, wie erfolgreich das Vorhaben wirklich sein kann. Ugandas Präsident Yoweri Museveni hatte im März letzten Jahres eine erste Version des Gesetzes genau deswegen noch einmal überarbeiten lassen, um eine Rechtssicherheit herzustellen.
Bereits im Jahr 2014 war ein erster Anlauf zur Verschärfung von Gesetzen gegen Schwule und Lesben genau deswegen am Obersten Gerichtshof gescheitert. Wie erfolgreich nun also das neue Vorhaben ist, darf zumindest bezweifelt werden – für die Gay-Community ist es trotzdem ein letzter Rettungsring.
In der Petition machen die Menschenrechtsorganisationen so Verfahrensfehler geltend, zudem sei es auch im Parlament selbst zu Fehlern bei der Umsetzung gekommen. Außerdem verstoße das Gesetz ganz klar gegen die grundlegenden Menschenrechte, etwa auch die Meinungs- oder Redefreiheit. Folgen die fünf Richter dieser Auffassung und erklären das Gesetz tatsächlich als verfassungswidrig, geht das Verfahren abermals ans Oberste Gericht des Landes.
Lebensbedrohliche Lage
Seit Inkrafttreten des Gesetzes im letzten Jahr haben sich die Lebensumstände vor allem von schwulen Männern drastisch verschlechtert, immer wieder kommt es zu Hetzjagden und Übergriffen im Land. Hinzu kommt, dass auch mehrere andere Länder derzeit überlegen, ihre Gesetze denen von Uganda anzupassen – auch im bisher letzten Zufluchtsort Südafrika wird dies wieder debattiert.