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Sichere Herkunftsstaaten Queer-Beauftragter Lehmann kritisiert Entscheidung der Bundesregierung

Von ms - 16.11.2023 - 17:25 Uhr
Sichere Herkunftsstaaten
Foto: IMAGO / Christian Spicker
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Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass Georgien sowie die Republik Moldau auf die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen – mehrere LGBTI*-Verbände wie der Lesben- und Schwulenverband hatten das Vorhaben zuletzt mehrfach scharf kritisiert. Die Zustimmung des Bundesrats gilt derweil nur noch als reine Formsache.

Mit der jetzt verabschiedeten Änderung wird es vielen Menschen nach Angaben des LSVD nahezu unmöglich gemacht, aufgrund ihrer LGBTI*-Zugehörigkeit erfolgreich einen Asylantrag stellen zu können. Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand hatte bekräftigt, dass beide Länder zudem für LGBTI*-Menschen nicht sicher seien: „Die Einstufung des eigenen Herkunftslands als ´sicher´ trifft LSBTIQ* Geflüchtete dabei besonders hart." Bei der Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages letzte Woche hatte sich allerdings die deutliche Mehrheit der geladenen Fachleute für die Einbindung der beiden Ländern als sichere Herkunftsstaaten ausgesprochen.  

Lehmann kritisiert Ampel-Entscheidung

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann erklärte jetzt dazu: „Diesem Gesetzentwurf habe ich nicht zugestimmt, da dieses Vorhaben weder mit meinem Gewissen noch mit meinem Amt als Queer-Beauftragter der Bundesregierung vereinbar ist. Länder, in denen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen nicht ausreichend geschützt werden, dürfen nicht als sicher gelten. Das Bundesverfassungsgericht hat 1996 geurteilt, dass für die Bestimmung eines Staates zum ´sicheren Herkunftsstaat´ Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen muss (…) Maßstab für die Einschätzung eines Verfolgungsrisikos ist ein offenes und geoutetes Leben. Das ist für LSBTIQ* als soziale Gruppe in Georgien und Moldau nicht möglich.“ Die Zustimmung des Gesetzes seitens seiner Parteikollegen von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kommentierte Lehmann nicht.    

Entscheidung verschlechterte LGBTI*-Asylverfahren

Indes wies der Queer-Beauftragte auf die jüngsten LGBTI*-feindlichen Vorfälle in Georgien hin, beispielsweise die Erstürmung des Pride-Festivals in Tiflis in diesem Jahr. „Der georgische Staat hat mehrmals gezeigt, dass er nicht in der Lage ist, LSBTIQ* ausreichend vor nichtstaatlicher Verfolgung zu schützen. Stattdessen beteiligen sich Teile der Regierung sogar an der Hetze. Zudem sind Teile des Landes von Russland kontrolliert“, so Lehmann weiter. Er hoffe nun, dass sich die Lage vor Ort durch eine Beitrittsperspektive der zwei Länder zur EU verbessere. 

Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ sei dabei deswegen besonders problematisch, weil die Asylverfahren aus diesen Ländern bevorzugt bearbeitet werden, womit auch die Ausreisefrist auf eine Woche verkürzt wird. Auch eine Klage gegen die Entscheidung ist innerhalb einer Woche zu erheben. „Gerade geflüchtete LSBTIQ* brauchen aber Zeit, um sich gegenüber staatlichen Behörden zu outen und ihre Fluchtgründe vorzubringen. Mit der Einstufung als ´sichere Herkunftsstaaten´ verschlechtert sich folglich die Chance auf ein faires Asylverfahren für LSBTIQ*-Geflüchtete aus Georgien und Moldau“, so Lehmann abschließend.

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