EU stärkt Opferschutz Neue Schutzkriterien beziehen erstmals queere Menschen mit ein
Das Europäische Parlament hat in Straßburg eine überarbeitete Richtlinie zu den Rechten von Opfern von Straftaten verabschiedet. Der Beschluss aktualisiert eine Regelung aus dem Jahr 2012 und wurde mit 440 Stimmen bei 49 Gegenstimmen und 84 Enthaltungen angenommen. Bevor sie in Kraft tritt, muss die Richtlinie noch formell vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung.
Das Wichtigste im Überblick
- EU-Parlament beschließt neue Richtlinie zu Opferschutz mit 440 Stimmen dafür
- Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität erstmals ausdrücklich als Schutzkriterien genannt
- Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben innerhalb von zwei Jahren umsetzen
- Inhalte erinnern teilweise an den in Italien gescheiterten Gesetzentwurf „Ddl Zan“
Besonderer Schutz von LGBTIQ+-Menschen
Die Richtlinie sieht unter anderem einen erweiterten Schutz für Opfer von Stalking, Gewalt, sexuellem Missbrauch und Hasskriminalität vor. Außerdem sind eine europaweit erreichbare, kostenlose Hotline, die Möglichkeit zur Online-Anzeige, frühzeitiger Rechtsbeistand sowie ein standardisierter Schutz der Privatsphäre vorgesehen. Erstmals wird zudem der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch für Opfer sexueller Gewalt ausdrücklich erwähnt. Auch sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Behinderung werden als Kriterien für die Einstufung besonderer Schutzbedürftigkeit aufgenommen.
Auch die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Meldung von Fällen wird ausdrücklich damit stärker anerkannt. Opfer ohne ausreichende finanzielle Mittel sollen außerdem künftig bereits während der Ermittlungsphase Anspruch auf staatlich finanzierte Rechtsvertretung erhalten. Besonderen Wert legt die Richtlinie zudem auf den Schutz persönlicher Daten. Informationen über Opfer sollen standardmäßig geschützt werden. Auch Minderjährige stehen nun stärker im Fokus der geplanten Neuregelung. Vorgesehen sind altersgerechte Unterstützungsangebote sowie besondere Schutzmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem individuelle Bewertungen, kindgerechte Möglichkeiten zur Anzeigeerstattung und Videoaufzeichnungen von Aussagen.
In Italien gescheitert, in der EU beschlossen
Die Regelungen stehen politisch auch im Zusammenhang mit dem in Italien gescheiterten, sogenannten Zan-Gesetzesvorhaben. Besonders Artikel 22 der EU-Richtlinie, der entsprechende Schutzkriterien festlegt, entspricht nach Einschätzung politischer Akteure einem Teil des früheren italienischen Gesetzentwurfs. „Ich bin sehr bewegt“, hatte Alessandro Zan bereits vor der Abstimmung erklärt. Nach der Verabschiedung sagte er: „Was die italienische Rechte gestrichen hat, könnte nun aus der EU nach Italien zurückkehren – mit der verbindlichen Kraft europäischen Rechts.“ Mit Blick auf die rechtspopulistischen Politiker in Italien sprach er zudem von einem „beschämenden Verhalten“ und warf ihnen vor, Schutzrechte für Opfer abzulehnen, sobald sie auch LGBTIQ+-Personen einschließen. Zudem bezeichnete er die Haltung als „ideologisch, lächerlich und zutiefst heuchlerisch“.
Zuletzt hatte die von Ursula von der Leyen geführte EU-Kommission eher Negativschlagzeilen gemacht: Die Kommission lehnte eine verbindliche EU-Richtlinie gegen sogenannte Konversionstherapien ab, obwohl das EU-Parlament zuvor eine Bürgerinitiative mit 1,2 Millionen Unterschriften unterstützt hatte. Statt eines Gesetzes entschied sich die Kommission lediglich für eine unverbindliche Empfehlung an die EU-Mitgliedsländer.