Zwei Geschlechter Eintrag eines drittes Geschlechts bleibt in der Schweiz verboten!
Es gibt juristisch nur zwei Geschlechter – diese Auffassung bekräftigte jetzt einstimmig das Schweizer Bundesgericht in Lausanne. Es ist das erste Urteil in dieser Causa in der Schweiz. Der Entscheidung vorausgegangen war die Klage einer intersexuellen nicht-binären Person, die ihren Geschlechtseintrag bei den Schweizer Behörden löschen lassen wollte. Dies sei nicht möglich, urteilten jetzt die Richter.
Drittes Geschlecht nach Rechtslage unzulässig
Zur Begründung erklärte das Gericht, dass kein Geschlechtseintrag, eine Leerstelle oder der Eintrag eines dritten Geschlechts (divers) im Personenstandsregister nach geltendem Recht unzulässig sei. Dies gilt auch für Personen, die eine solche Möglichkeit im Ausland bereits in Anspruch genommen haben. Die klagende nicht-binäre Person Julian P. hatte in Deutschland zuvor erfolgreich eine Änderung des Vornamens sowie die Streichung des Geschlechtseintrags mit Hilfe eines ärztlichen Nachweises erwirkt. Ferner betonten die Schweizer Richter, dass die Einführung eines dritten Geschlechts maßgebliche Änderungen in einer Vielzahl der Schweizer Gesetze nach sich ziehen würde – dies sei nur mit einer Entscheidung von Bundesrat und Parlament möglich.
Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof?
Das Schweizer Transgender Network (TGNS) zeigte sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht von dieser Entscheidung und erklärte, die Richter würden die Grundrechte nicht-binärer Menschen missachten und die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre zudem ignorieren. Der Rechtsanwalt von Julian P., Stephan Bernard, erklärte gegenüber der Presse, dass sich die Richter mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention anders entscheiden hätten können oder müssen. Bernard prüft derzeit, ob er und sein Mandant zusammen mit dem TGNS eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen werden.