Verfassungsänderung Niederländer wollen LGBTI*-Schutz garantieren
Derzeit besagt Artikel 1 der niederländischen Verfassung, dass „jeder in gleichen Umständen gleich behandelt werden soll. Die Diskriminierung aufgrund von Religion, Glaube, politischer Meinung, Rasse oder Geschlecht oder aus jeglichem anderen Grund ist nicht gestattet.“ Jetzt stimmte laut PinkNews eine überwältigende Mehrheit des Abgeordnetenhauses dafür, den Schutz von LGBTI* und von Menschen mit Behinderungen explizit in diese Liste aufzunehmen. Die Gender-Identität und der Gender-Ausdruck sollen bereits durch die bestehende Erwähnung des Geschlechts abgedeckt sein.
Die Verankerung von LGBTI*-Rechten in den Verfassung sei ein „großer Schritt vorwärts“, so Astrid Oosenbrug von der LGBTI*-Organisation COC. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sei zwar schon verboten, doch eine Aufnahme in die Verfassung stelle sicher, dass der Schutz auch von Dauer sei. Damit betone man außerdem den politischen Auftrag dazu, die Gewalt gegen LGBTI* zu beenden.
Als nächstes stimmt nun der Senat über die Verfassungsänderung ab. Nach den Parlamentswahlen 2021 muss sie dann noch mit einer Zweidrittel-Mehrheit angenommen werden.