Verfassungsänderung in Litauen Direkter Angriff auf Schwule, Lesben und Regenbogenfamilien
Die litauische Regierung arbeitet derzeit an einem Gesetzesvorschlag, der eine gefährliche Verfassungsänderung vorsieht. Ziel ist es, den Begriff der Familie ausdrücklich auf die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau sowie auf Mutter- und Vaterschaft zu beschränken. Homosexuelle oder queere Menschen sowie Regenbogenfamilien blieben dann außen vor.
Das Wichtigste im Überblick
- Litauen plant ein Referendum zur Verfassungsänderung, um den Begriff „Familie“ auf Ehe zwischen Mann und Frau zu beschränken.
- Die Initiative ähnelt einer Regelung in Ungarn von 2020.
- EU-Abgeordnete warnen vor Verstößen gegen grundlegende Menschenrechte und Werte der EU.
- Litauen gehört zu den letzten fünf EU-Staaten ohne gesetzliche Regelung für eingetragene Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften.
Ungarn als Vorbild
Mittels eines Referendums würden Bürgerinnen und Bürgern die Frage gestellt: „Stimmen Sie zu, dass die Verfassung festlegt, dass rechtliche Familienbeziehungen nur aus der Ehe zwischen Mann und Frau sowie aus Mutterschaft und Vaterschaft entstehen? Ja. Nein.“ Wird diese Frage mehrheitlich bejaht, ist voraussichtlich die Möglichkeit für eine Verfassungsänderung gegeben. Die sozialdemokratische Regierung unter der ehemaligen Gewerkschafterin Ingos Ruginienės orientiert sich dabei an Ungarn, wo bereits 2020 festgelegt wurde, dass die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann sein muss und dass die Ehe ausschließlich zwischen Mann und Frau geschlossen werden darf.
Appell an EU-Kommission
Sechs EU-Abgeordnete, darunter die Ko-Vorsitzenden der Intergruppe LGBTIQ+ Marc Angel und Kim van Sparrentak sowie die Vizepräsidenten Dainius Zalimas, Maria Walsh, Lukas Sieper und Carolina Morace, wandten sich mit einem Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die EU-Kommissarin für Gleichstellung Hadja Lahbib. Darin äußern sie ihre Besorgnis über die Initiative.
„Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Vorschlag in Kürze in den Ausschüssen des Seimas geprüft wird, mit einer Plenarabstimmung am 21. Mai“, heißt es in dem Schreiben. Bereits während der Prüfung habe der Vorschlag politische Unterstützung erhalten, Anfang April stimmten bereits 50 der 63 Befürworter dem Entwurf zu. Das juristische Sekretariat des Seimas wies jedoch auf verfassungsrechtliche Probleme hin und betonte, dass Vorschläge, die den Anforderungen der Verfassung widersprechen, nicht durch ein Referendum beschlossen werden dürften.
Carolina Morace, EU-Abgeordnete der italienischen „Fünf-Sterne-Bewegung“ (Movimento 5 Stelle, M5S) erklärte: „Im litauischen Parlament wird über einen Vorschlag für ein Referendum zur Umformulierung der Verfassung diskutiert, um den Begriff Familie auf die Ehe zwischen Mann und Frau zu beschränken. Diese Initiative betrifft nicht nur Litauen, sondern uns alle. Grundrechte werden nicht zur Abstimmung gestellt – sie werden verteidigt.“ Litauen gehört zusammen mit Polen, Bulgarien, Rumänien und der Slowakei zu den letzten fünf EU-Staaten ohne gesetzliche Regelung für eingetragene Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften.