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Verbot von Drag Queen-Shows
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Verbot von Drag Queen-Shows Der Supreme Court wird sich mit dem Fall nicht befassen - damit bleiben die Richtlinien in Tennessee bestehen

ms - 27.02.2025 - 10:00 Uhr
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Finale Niederlage im juristischen Streit um Drag Queen-Shows in Tennessee: Die Mehrheit der Richter am Supreme Court haben es abgelehnt, den Fall anzunehmen – damit bleibt das Verbot der Darbietungen im US-Bundesstaat rechtskräftig erhalten. 

Schutz der Kinder 

Im Jahr 2023 hatte die Landesregierung mehrheitlich für ein Verbot von  „erwachsenenorientierter Unterhaltung“ sowie Auftritten von „männlichen oder weiblichen Imitatoren“ in der Öffentlichkeit, an Schulen sowie gegenüber Minderjährigen votiert. 

Die republikanische Regierung begründete diesen Schritt mit dem Schutz der Kinder vor „unangemessenen Inhalten“. In mehreren amerikanischen Bundesstaaten hatten zuvor immer wieder Meldungen von Drag Queens für Schlagzeilen gesorgt, die teilweise nur leicht bekleidet Shows in Jugendeinrichtungen, Kindergärten oder Schulen aufgeführt hatten. 

Freie Meinungsäußerung 

Gegen den Beschluss aus Tennessee hatte die queere Theatergruppe „Friends of George’s“ aus Memphis geklagt, die nebst Theaterstücken auch solche Drag Shows unter anderem anbietet. Aus ihrer Sicht verstößt das Verbot gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und beschneidet die künstlerische Freiheit. Die Richtlinien seien homophob und transfeindlich. Nach Auseinandersetzungen in mehreren Instanzen hatten die Richter am US-Berufungsgericht im Bundestaat schlussendlich allerdings erklärt, dass das Verbot nicht gegen die Verfassung verstößt und damit rechtskräftig ist. 

Der Weg über den Supreme Court wäre nun die letzte Chance gewesen, die Gesetze in Tennessee doch noch zu unterbinden – vergebens. Aktuell läuft zwar eine weitere Klage in diesem Fall, unterstützt von der queeren Rechtsorganisation ACLU, doch nach der Niederlage am Obersten Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Chance auf Erfolg praktisch aussichtslos. Ob nun künftig Drag Queens noch auch auf öffentlichen Pride-Veranstaltungen mitlaufen dürfen oder nicht, ist fraglich und eine Sache der Interpretation –im Zweifel dürfte dies erneut der Auslegung lokaler Gerichte bedürfen. 

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