Verbot in den Niederlanden Mehrheit stimmt endlich gegen LGBTIQ+-Konversionstherapien
Die Niederlande haben ein Verbot sogenannter Konversionstherapien beschlossen. Der Senat verabschiedete jetzt das entsprechende Gesetz mit 57 Stimmen bei 15 Gegenstimmen. Die Vorlage war bereits 2022 eingebracht und im September 2025 vom Unterhaus verabschiedet worden.
Das Wichtigste im Überblick
- Der niederländische Senat hat ein Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien verabschiedet.
- Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 27.500 Euro oder bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.
- Das Gesetz gilt für Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene.
- Auch das Anbieten und Bewerben entsprechender Maßnahmen wird verboten.
- LGBTIQ+-Organisationen begrüßen die Entscheidung als historischen Fortschritt.
- Kritiker sehen mögliche Konflikte mit Religionsfreiheit und beruflicher Beratungspraxis.
- Auf EU-Ebene gibt es bislang kein unionsweites Verbot solcher Praktiken.
Ende der Konversionspraktiken
Das von den Parteien D66, VVD, PRO, SP und Partij voor de Dieren unterstützte Gesetz untersagt Konversionspraktiken gegenüber Minderjährigen sowie Erwachsenen in besonders verletzlichen Lebenssituationen. Wer künftig versucht, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu verändern oder zu unterdrücken, muss dann mit Geldstrafen von bis zu 27.500 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Fachkräfte, die an solchen Maßnahmen beteiligt sind, können zudem ihre Berufszulassung verlieren. Darüber hinaus wird auch das Anbieten oder Bewerben entsprechender Praktiken verboten. Einige Befürworter hatten sich für noch strengere Sanktionen ausgesprochen. Gegen das Gesetz stimmten die Senatorinnen und Senatoren der rechtskonservativen und rechtsextremen Parteien Christen-Unie, SGP, FVD und PVV.
Verbot umfasst psychologische Praktiken
Bereits zuvor waren bestimmte medizinische Maßnahmen wie Medikamentengaben oder Elektroschockbehandlungen verboten. Die neue Regelung geht darüber hinaus und untersagt ausdrücklich auch Praktiken, die auf psychologischer Beratung oder vergleichbaren Methoden beruhen. Die Initiatoren des Gesetzes von D66 und VVD begrüßten die Entscheidung des Senats. „Mit der Zustimmung des Senats wurden Jahre des Engagements für Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde belohnt“, erklärten die Parteien nach der Abstimmung.
Kritiker befürchten hingegen, die Regelung könne zu weitreichenden Einschränkungen für Fachkräfte im Gesundheitswesen führen und die Religionsfreiheit beeinträchtigen. Der SGP-Senator Peter Schalk äußerte die Sorge, dass Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Lehrkräfte, Geistliche oder sogar Eltern künftig mit Geld- oder Haftstrafen rechnen müssten, wenn sie nicht unmittelbar das bestätigten, was er als „verwirrte Gefühle“ von Kindern bezeichnete.
LGBTIQ+-Verbände betonen historischen Schritt
Die Organisation COC Netherlands, die als älteste Interessenvertretung für LGBTIQ+-Rechte weltweit gilt, begrüßte das Gesetz ausdrücklich. „Endlich Gerechtigkeit für die Opfer, die oft ihr Leben lang unter den Folgen von Konversionspraktiken leiden“, erklärte Präsidentin Myrtille Danse nach der Abstimmung. „Endlich Klarheit: Die ‚Heilung‘ ist ein Mythos, ihr seid perfekt so, wie ihr seid, und Versuche einer ‚Heilung‘ sind verboten und strafbar.“ In einer weiteren Stellungnahme betonte die Organisation: „Konversionspraktiken verändern weder die sexuelle Orientierung noch die Geschlechtsidentität von Menschen, sie schaden jedoch den Betroffenen. Untersuchungen zeigen, dass sie zu dauerhaften Traumata, Depressionen und Suizidgedanken führen können. Wir hoffen, dass das Verbot dazu beiträgt, dass niemand in den Niederlanden Opfer solcher Praktiken wird.“ Nach Angaben von COC Netherlands hatte die Organisation mehr als 15 Jahre lang für eine entsprechende gesetzliche Regelung gekämpft. In den letzten Jahren gab es rund 15 Organisationen in den Niederlanden, zumeist aus streng religiösen Kreisen, die entsprechende Praktiken nach wie vor anboten.
Kein EU-weites Verbot
Während mehrere europäische Staaten inzwischen Maßnahmen gegen Konversionspraktiken eingeführt haben, existiert bislang kein unionsweites Verbot. Die Europäische Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen hatte im Mai ihre Antwort auf eine Europäische Bürgerinitiative veröffentlicht, die ein Verbot solcher Praktiken in der gesamten Europäischen Union gefordert hatte. Obwohl die Initiative zuvor vom Europäischen Parlament unterstützt worden war, lehnte die Kommission entsprechende Schritte ab.
Zu den Ländern, die bereits gesetzliche Maßnahmen gegen Konversionspraktiken beschlossen haben, zählen unter anderem die Schweiz, Malta, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Portugal, Spanien und auch Deutschland. Die Staaten bewerten solche Maßnahmen zunehmend als Formen psychischer und körperlicher Gewalt. Ein Bericht des unabhängigen UN-Experten für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität aus dem Jahr 2020 bezeichnete Konversionspraktiken als „zutiefst schädliche Eingriffe, die auf der medizinisch falschen Annahme beruhen, LGBT+-Menschen seien krank, und die schwere Schmerzen und Leiden verursachen sowie langfristige körperliche und psychische Schäden hinterlassen“. Diese Angebote seien mit Folter gleichzusetzen.
In der Bundesrepublik sind Konversionstherapien bei Minderjährigen seit 2020 gesetzlich verboten. Das Verbot gilt auch für volljährige Personen, wenn deren Zustimmung durch Zwang, Drohung, Täuschung oder Irrtum beeinflusst wurde. Untersagt sind Behandlungen oder Maßnahmen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene Geschlechtsidentität eines Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Dazu gehören etwa psychologische, religiöse oder andere sogenannte „heilende“ beziehungsweise „reparative“ Angebote. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.