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Grundsatzurteil zur Frauenfrage
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Urteil zur Frauenfrage Bundesschiedsgericht legt Richtlinie fest

ms - 08.03.2023 - 15:00 Uhr
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Das Bundesschiedsgericht der Grünen hat jetzt in einem Grundsatzurteil darüber entschieden, wann und wie eine Frau definiert wird – die Frage war innerhalb wie außerhalb der Partei mit Blick auf die Quotenregelungen für Frauen bei der Vergabe von politischen Positionen wie beispielsweise auch Bundestagsmandaten aufgekommen. Die Entscheidung darüber hat das Bundesschiedsgericht jetzt veröffentlicht, wie das Redaktions-Netzwerk Deutschland berichtet.

Diskussion um Definition einer Frau

Die klare Linie der Partei ist dabei, dass jede Person als Frau erfasst wird, die sich auch als Frau definiert. Von politischen Gegnern war dabei zuletzt auch mehrfach der Fall der Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer herangezogen worden. Die Trans-Frau aus Bayern war über die Frauenquote nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 in den Deutschen Bundestag eingezogen, obwohl Ganserer in ihren offiziellen Dokumenten wie dem Personalausweis noch als Mann geführt wird. Ganserer verweigert bis heute nach eigener Aussage eine Personenstandänderung, weil sie das Verfahren inklusive zweier benötigter psychologischer Gutachten als menschenunwürdig einstuft. Auch deswegen setzt sich Ganserer für das neue Selbstbestimmungsgesetz ein, das künftig einen juristischen Geschlechtswechsel via Sprechakt ermöglichen soll.

Bundesschiedsgericht legt Richtlinien fest

Die bisherige Regelung innerhalb der Partei könne aber missbrauchsanfällig sein, wie einzelne Beispiele zuletzt offenbar auch belegten. Zu einem solchen Vorfall war es hier bei der Vorstandswahl in einem städtischen Kreisverband gekommen. Da einem Mann dort aufgrund der grünen Frauenquote das Amt als Stadtvorsitzender verwehrt werden sollte, erklärte der Mann kurzerhand tags darauf, er sei „ab heute weiblich“. Der Kreisverband ließ die Kandidatur mit der Begründung nicht zu, es handele sich bei dem Mann um einen „verbitterten, frustrierten Kritiker der Frauenrechte“.

Der Fall kam schlussendlich vor das Landesschiedsgericht, das eine Wahlwiederholung anordnete, denn schließlich gelte das Prinzip der Selbstdefinition. Schlussendlich befasste sich deswegen das Bundesschiedsgericht mit dem Fall und legte fest, eine Selbstdefinition als Frau müsse „eindeutig, nicht selektiv und nicht nur vorübergehend“ sein. Es sei nicht ausreichend, dass eine Person nur in bestimmten Zusammenhängen oder zeitweise sich als Frau definiere.

Bereits in den 1980er Jahren führte Bündnis 90 / Die Grünen eine parteiinterne Frauenquote ein. Diese sieht nicht nur die Berücksichtigung von Frauen bei Wahlen vor, sondern hält beispielsweise auch fest, dass bei Versamm­lungen jeder zweite Redebeitrag von einer Frau stammen muss.

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