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Urteil gegen Jacques Tilly

Urteil gegen Jacques Tilly Russland kennt keinen Humor und verhängt Gefängnisstrafe

ms - 02.04.2026 - 14:40 Uhr
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Im Verfahren gegen den Düsseldorfer Wagenbauer Jacques Tilly in Russland sind heute die Plädoyers abgeschlossen worden, kurz darauf viel im Schauprozess heute Nachmittag das Urteil: Tilly wurde in Abwesenheit zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Künstler habe mit seinen Mottowagen religiöse Gefühle verletzt, Kremlchef Wladimir Putin verunglimpft und beleidigt und Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte verbreitet. 

Monatelanger Prozess 

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von neun Jahren. Zudem sollte Tilly für vier Jahre der Betrieb einer Website untersagt werden und eine Geldstrafe von 250.000 Rubel (rund 2.700 Euro) zahlen. Die Staatsanwältin erklärte vor Gericht, die Schuld des Angeklagten sei durch Zeugenaussagen belegt. Tilly wurde von einer Pflichtverteidigerin vertreten, die von russischer Seite gestellt wurde. Sie plädierte auf Freispruch wegen mangelnder Beweise und erklärte, die Position ihres Mandanten sei vor Gericht nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Der Prozess war zuvor mehrfach vertagt worden. Noch Mitte März hatte ein Verhandlungstag nur wenige Minuten gedauert, nachdem der zuständige Staatsanwalt ausgetauscht worden war. Das Gericht hatte damals mitgeteilt, der neue Vertreter müsse zunächst die Audio-Protokolle der Zeugenaussagen auswerten.

Prozess in Abwesenheit des Angeklagten

Tilly selbst nahm an dem Verfahren nicht teil. Nach eigenen Angaben verfolgte er den Prozess „entspannt bis amüsiert“ und bezeichnet ihn als Farce. Auslöser der Anklage waren unter anderem Mottowagen mit Darstellungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin bei Rosenmontagszügen – auf einem davon war Putin beim Oralverkehr mit dem Oberhaupt der Russisch-Orthodoxen Kirche, Patriarch Kyrill I., zu sehen. Ein anderes Motiv zeigte Putin, wie er nackt in einer Badewanne voll Blut plantschte. 

Im weiteren Verlauf des Prozesses wurden mehrere schriftliche Zeugenaussagen sowie die Einschätzung eines russischen Religionswissenschaftlers verlesen, die die Vorwürfe untermauern sollten. Nach Angaben des Vereins Freies Russland NRW wurden in vergleichbaren Fällen gegen im Ausland lebende Oppositionelle bereits Haftstrafen von bis zu zehn Jahren oder mehr verhängt. Konkrete Auswirkungen auf den Alltag der Betroffenen hätten solche Urteile bislang jedoch nicht gehabt. Das Auswärtige Amt riet Tilly dennoch, Reisen in Staaten zu vermeiden, die enge Beziehungen zu Russland pflegen oder Auslieferungsabkommen mit dem dortigen Regierungssystem haben.

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