Urteil gegen das Misgendern! Reichelts Medienverlag will in Berufung gehen!
Ex-BILD-Chef Julian Reichelt und seine Mitarbeiter des Rome Medien Verlags dürfen auf den hauseigenen digitalen Kanälen wie „Pleiteticker“ und „Achtung Reichelt“ die Trans-Aktivistin Janka Kluge nicht misgendern und als „Mann“ bezeichnen. Das Landgericht Frankfurt bestätigte offenbar in der heutigen Verhandlung die erstgefällte Entscheidung der Pressekammer, die bereits im März dieses Jahres eine einstweilige Verfügung diesbezüglich erlassen hatte.
Über die heutige Entscheidung informierten Kluge und ihr Rechtsanwalt Jasper Prigge via Twitter, offiziell soll das Urteil am 06. Juli verkündet werden. Bereits im Gerichtssaal soll wie erwartet der Rechtsanwalt von Reichelts Verlag angekündigt haben, in Berufung zu gehen.
Misgendern als Machtausübung
Kluge war vor Gericht gezogen, weil eine Autorin auf den digitalen Newsformaten von Reichelts GmbH diese als Mann bezeichnet hatte. Vor Gericht erklärte ihr Rechtsanwalt, Kluge habe einen Unterlassungsanspruch, es wurde hier absichtlich eine falsche geschlechtliche Zuordnung vorgenommen und dies stelle einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Zudem sei erkennbar, dass Kluges Identität selbst in Frage gestellt worden sei. Ferner erklärte Prigge, das Misgendern von Personen stelle zumeist eine Herabsetzung dar, die zur Machtausübung benutzt werde. Dies habe erhebliche Auswirkungen auf marginalisierte Gruppen wie die LGBTI*-Community.
Grundsatzurteil ist möglich
Final könnte es in dem Fall zu einem Grundsatzurteil kommen, der bei gleichlautender Urteilssprechung auch Befürworter des Selbstbestimmungsgesetzes stärken würde; im Gesetzesvorhaben wird ein Offenbarungsverbot festgehalten, das künftig Misgendern und Deadnaming mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 10.000 Euro bestrafen will. Im nächsten Schritt wird der Fall vermutlich zunächst einmal vor das Oberlandesgericht Frankfurt kommen.